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Selbstgefährdende Klient*innen begleiten / Äusserung von Suizidgedanken
- Es liegt eine Gefährdung der Klientel vor: Klientel befindet sich in einer akuten Krise, die seelische Not kann sich durch appellative Handlungen (bspw. Weinen, Schreien, selbstverletzende Handlungen wie Ritzen, Kopf an die Wand schlagen, aus dem Fenster springen etc.) oder durch Apathie (vor sich hin starren, nur minimale Ansprechbarkeit, Rückzug, Kontaktvermeidung etc.) äussern
- Handlungsdruck ist vorhanden: Die akute Krise erfordert unmittelbare Handlungsschritte, um die Selbstgefährdung einzudämmen bzw. abzuwenden
- Bei möglicherweise drohender Suizidgefahr sind unmittelbare Handlungsschritte erforderlich, wenn Klientel die Frage, ob Gedanken bestehen, sich selbst etwas anzutun, nicht eindeutig verneinen kann.
- PSA muss selbstgefährdende Äusserungen, Handlungen, Signale in jedem Fall ernst nehmen, auch wenn die Klientel diese bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat.
- Die Situation erfordert eine Abklärung, wer wann wie im Helfersystem zu involvieren ist
- Bei akuter Suizidgefahr: Die PSA orientieren sich an den internen Vorgaben, sollten diese fehlen ziehen sie dafür zuständige Fachpersonen (bspw. notfallpsychiatrischen Dienst, Amtsarzt ) konsiliarisch hinzu.
- In seltenen Situationen sind umittelbare Handlungen der PSA erforderlich, um Selbstgefährdung abzuwenden, die zeitlich weder einen Einbezug der Klientel noch des Helfersystems erlauben (Ausnahme!)
Institution und Kontext
Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Durchgangsgruppe für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus verbleiben können. Einweisungsgrund sind meist akute Krisen der Jugendlichen (seelische Befindlichkeit, Schulabsenzen, Flucht aus dem Elternhaus) oder Konflikteskalationen im Familiensystem (physische und/oder psychische Gewalt, fehlender oder ungenügender Dialog zw. Eltern und Kind). Während des Aufenthalts erfolgt meist eine pädagogische Standortbestimmung mit dem Ziel einer Rückführung ins Familiensystem oder, falls dies nicht möglich ist, das Empfehlen einer geeigneten Anschlussplatzierung.
Setting und Ausgangslage
Das Setting ist die Jugendlichengruppe mit derzeit zwei Mädchen und fünf Jungen. Die Klientin ist vor zwei Wochen nach einem Aufenthalt in der jugendpsychiatrischen Abteilung einer Klinik in die Einrichtung eingetreten. Der Einweisung in die Klinik ging ein appellativer Suizidversuch mit einem Mittel auf pflanzlicher Basis voraus. Die Klientin hat rasch Anschluss an die Gruppe gefunden, eine Freundschaft zum anderen Mädchen hergestellt und teilt mit, dass sie sich wohl fühle. Bei der Eintrittssitzung in der vergangenen Woche blieb unklar, weshalb die Klientin derzeit nicht nach Hause zurückkehren will. Gründe für die Einweisung blieben diffus und es wurde von Geheimnissen gesprochen, die dem Team der Einrichtung gegenüber jedoch nicht geöffnet wurden, was Raum für Fantasien und Interpretationen lässt. Die Klientin hat in der Vergangenheit unter seelischem Druck selbstverletzende Handlungen vollzogen.
Situationsbeschreibung
Die Klientin ist aufgrund eines Konflikts mit einer Freundin in eine seelische Krise geraten. In ihrer Not sperrt sie sich ins Mädchenbad ein und weint dort laut, was ein anderer Jugendlicher hört und daraufhin die Sozialpädagogin alarmiert.
Erste Sequenz: Kontaktaufnahme
Die Sozialpädagogin hört, wie die Klientin darin laut weint. Sie klopft an die Tür des Mädchenbads, um sich bemerkbar zu machen und bittet die Klientin mit sanfter Stimme, die Türe zu öffnen und ihr Einlass zu gewähren. Als nach mehrfacher Aufforderung nichts geschieht, kündigt die Sozialpädagogin an, sich nun selbst Zutritt zu verschaffen. Mit einem Werkzeug kann sie die verschlossene Türe von Aussen öffnen. Sie findet die Klientin in kauernder Haltung auf dem Toilettensitz. Sie geht zu ihr, legt ihr sachte die Hand auf den Arm und fragt nach, was geschehen ist. Die Klientin nimmt die Berührung an, kann aber vor lauter Schluchzen nur sagen, dass ihr alles zu viel werde.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Wirkt verzweifelt, ins sich gekehrt; weint laut; Augen sind verquollen und Kopf ist auf Knie gestützt.
- Emotion Professionelle/r: Besorgt; nach Eintritt ins Bad erleichtert, dass sich Klientin nicht selbst verletzt hat
- Kognition Professionelle/r: Zaghafte und langsame Bewegungen; durch körperliche Berührung signalisieren, dass SP die Not der Klientin (fortan K) wahrnimmt; Augenkontakt herstellen; offene Frage stellen und Zeit lassen für die Antwort.
Zweite Sequenz: Die Not der Klientin ernst nehmen, Suizidalität thematisieren
Die Sozialpädagogin stellt verschiedene Fragen, welche die Klientin in ihrer akuten Not jedoch nicht beantworten kann. Darauf fragt die Sozialpädagogin, ob die Klientin daran denke, sich selbst weh zu tun, worauf diese nickt. Infolgedessen erklärt die Sozialpädagogin, dass sie in diesem Fall den Notfallpsychiater hinzuziehen möchte, um sicherzustellen, dass die Klientin in dieser Situation die bestmögliche Hilfe erhält. Die Sozialpädagogin schlägt der Klientin weiter vor, sie in ihr Zimmer zu begleiten, so dass die Sozialpädagogin den Notfallpsychiater benachrichtigen kann. Auf dem Weg dorthin begegnet ihr die Freundin der Klientin, welche besorgt nachfragt, was los sei. Die Sozialpädagogin führt die Klientin ins Zimmer und geht darauf raus, um die Freundin zu bitten, die Klientin zu fragen, ob diese ihre Anwesenheit wünsche.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: K weint immer noch heftig, lässt aber zu, dass die Freundin sich zu ihr setzt
- Emotion Professionelle/r: Alarmiert, da Suizidalität nicht ausgeschlossen werden kann; unruhig, da die andere Teamperson kurzfristig ausser Haus ist und sie die Klientin eigentlich nicht mit der Freundin alleine lassen möchte.
- Kognition Professionelle/r: K hat auf die Kontaktaufnahme reagiert, ist jedoch bezüglich Suizidalität nicht absprachefähig; Hinzuziehen eines Experten zum Zwecke der Risikoeinschätzung unabdingbar; SP legt sich im Kopf zurecht, welche Informationen sie dem Notfallpsychiater geben muss, damit er die Situation beurteilen kann.
Dritte Sequenz: Beiziehen weiterer Fachpersonen
Die Sozialpädagogin beobachtet, wie die Klientin auf ihre Freundin reagiert und weil die Klientin keine Abwehr zeigt, wagt sie es ins Büro zu gehen. Sie sucht die Nummer des Notfallpsychiaters heraus. In dem Moment kommt die Teamkollegin zurück. Die Sozialpädagogin schildert ihr kurz die Situation, worauf die Teamkollegin anbietet, die Klientin währenddessen zu betreuen. So kann die Sozialpädagogin den Anruf tätigen. Sie beschreibt die Situation, das Verhalten der Klientin und gibt die Personalien durch. Der Notfallpsychiater informiert seinerseits, dass er erst in 1 ½ bis 2 Stunden kommen kann, da er aktuell in einer Notsituation involviert ist. Er bietet jedoch an, im Falle einer Verschärfung der Situation eine Kollegin als Ersatz zu schicken. Man einigt sich darauf, dass die Sozialpädagogin bei einer weiteren Eskalation der Situation erneut anruft und sich der Notfallpsychiater ansonsten meldet, sobald er sich auf den Weg macht.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: …
- Emotion Professionelle/r: Beruhigt, da die Teamkollegin wieder anwesend ist und der Experte erreichbar war.
- Kognition Professionelle/r: Der Experte konnte die Einschätzung der SP nachvollziehen und sieht eine Abklärung ebenfalls als notwendig, was die SP in ihrem Vorgehen bestätigt.
Vierte Sequenz: Gespräch mit der Klientin
Die Sozialpädagogin geht wieder zur Klientin. Sie spricht sich mit der Teamkollegin ab, dass diese dafür sorgt, dass die Jugendlichen, da Bettzeit ist, nun allmählich in ihre Zimmer gehen. Die Klientin kann nach wie vor über die Gründe für ihre seelische Not nicht sprechen. Um sie zum Reden zu animieren, verwickelt die Sozialpädagogin die Freundin der Klientin in ein Gespräch darüber, was sie an der Klientin besonders schätzt. Allmählich beginnt die Klientin zu erzählen, dass eine Freundin in der Parallelklasse schlecht über sie rede. Die anwesende Freundin wird durch die Sozialpädagogin nun zu Bett geschickt, nachdem sich Sozialpädagogin und Klientin bei ihr bedankt haben. Die Klientin beschreibt, die Freundin würde behaupten, dass sie nichts für sich behalten könne, Geheimnisse herumerzähle und zudem mit ihrem Freund geflirtet habe. In einem Nebensatz erwähnt die Klientin zudem, dass sie heute in der Stadt ihren Vater gesehen habe. Mit diesem hat sie seit mehreren Monaten keinen Kontakt. Die Sozialpädagogin weiss zudem, dass die Klientin gestern davon berichtet hatte, dass die neue Therapeutin mit ihr in der zweiten Sitzung einige Berichte durchgegangen sei, in denen Fakten standen, welche die Klientin verstört hatten. Weil die Klientin jedoch das Problem mit der Freundin zum zentralen Thema macht, stellt die Sozialpädagogin Fragen dazu, wie es zu den Konflikten kam und versucht anschliessend die Klientin durch Fragen darauf zu bringen, wie sie mit dieser Situation umgehen kann. Darauf kann sich die Klientin nicht einlassen, sondern beginnt erneut heftig zu weinen. Es folgt eine längere Phase, in der die Klientin weiter laut weint und die Sozialpädagogin daneben sitzt. Zum Trost streichelt die Sozialpädagogin die Schulter der auf dem Bett liegenden Klientin, was diese zulässt.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Kann sich auf ein Gespräch, jedoch nicht auf die Lösungssuche einlassen und beginnt wieder heftig zu weinen. Das Weinen dauert nun schon über eine Stunde an.
- Emotion Professionelle/r: Anfangs neugierig und wohlwollend, mit Verlauf des Gesprächs und Scheitern der Lösungssuche irritiert, dass ein Konflikt mit der Freundin zu einer solchen Krise führen kann. Da sie den Vater nur nebenher und die Situation in der Therapiestunde gar nicht erwähnt, keimt der Verdacht auf, dass es der Klientin allenfalls lediglich darum geht, durch das Gestalten einer Krise umsorgt zu werden.
- Kognition Professionelle/r: Die SP vermutet, dass die Klientin über geringe Resilienz verfügt und kaum gelernt hat, Lösungen für Probleme zu suchen und zu erproben. Weil sich die Klientin kaum beruhigt, ist sie zusätzlich in ihrem Vorgehen bestärkt, den Notfallpsychiater informiert zu haben.
Weitere Sequenzen
Fünfte Sequenz: Bewusster Unterbruch und kollegiale Beratung
Die Sozialpädagogin teilt der Klientin mit, dass sie sich kurz mit der Teamkollegin beraten möchte. Sie bittet die Klientin ins Wohnzimmer und somit in die Nähe des Teambüros zu kommen, da alle Jugendlichen im Bett sind. Als diese mit einem Tee versorgt, aber nach wie vor weinend auf dem Sofa sitzt, begibt sich die Sozialpädagogin ins Büro, um sich mit der Teamkollegin abzusprechen. Sie teilt ihr mit, dass die Krise weiterhin besteht und äussert ihre Vermutung, dass es der Klientin allenfalls um Aufmerksamkeit gehen könnte. Die Teamkollegin teilt diese Vermutung. Weil die Situation unter Kontrolle ist, entlässt die Sozialpädagogin ihre Teamkollegin in den Feierabend.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Kann sich auf ein Gespräch, jedoch nicht auf die Lösungssuche einlassen und beginnt wieder heftig zu weinen. Das Weinen dauert nun schon über eine Stunde an.
- Emotion Professionelle/r: Weint weiterhin, jedoch weniger heftig.
- Kognition Professionelle/r: Der Austausch mit der Teamkollegin dient der Überprüfung des Vorgehens. Hypothesen haben darin Platz und es wird vereinbart, dass diese in der Teamsitzung am nächsten Tag in Anwesenheit der Konsiliarpsychologin erwähnt werden.
Sechste Sequenz: Zeit überbrücken, Präsenz zeigen und für Ablenkung sorgen
Die Sozialpädagogin begibt sich wieder zur Klientin, bleibt bei ihr und tröstet, exploriert aber nicht weiter Lösungswege für die Konfliktsituation. Als die Klientin ruhiger wird, schlägt die Sozialpädagogin vor, dass sich die Klientin bis zum Eintreffen des Notfallpsychiaters mit fernsehen ablenkt, worauf sie sich einlassen kann. In der Zwischenzeit hat die Sozialpädagogin etwas Zeit, die Situation und das Vorgehen im Tagesjournal festzuhalten.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Sie ist ruhiger und wirkt erschöpft, hört auf zu weinen.
- Emotion Professionelle/r: Ruhig, aber müde.
- Kognition Professionelle/r: Da die Klientin ruhiger ist, ist Dokumentation möglich; dennoch bleibt die SP aufmerksam.
Siebte Sequenz: Fachperson mit Informationen versorgen
Spät Abends meldet sich der Notfallpsychiater und kündigt sein Eintreffen in 15 Min. an. Die Sozialpädagogin nimmt ihn am Tor in Empfang, informiert die Klientin, dass er nun eingetroffen sei und bittet den Notfallpsychiater ins Büro. Sie schildert ihm die Situation seit dem ersten Telefonat, liefert Informationen zum Klinikaufenthalt, zum bisherigen Aufenthalt in der Durchgangsgruppe und den Auslösern der Krise, welche die Klientin geltend macht. Darauf begibt sich der Notfallpsychiater ins Gespräch mit der Klientin, welches in Abwesenheit der Sozialpädagogin geschieht.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Sie reagiert nur schwach auf die Information, dass der Notfallpsychiater nun eingetroffen sei.
- Emotion Professionelle/r: Fühlt sich gehört und ernst genommen; kann ihre Bedenken und Sorgen äussern.
- Kognition Professionelle/r: Vermittelt klare und präzise Informationen und benennt Hypothesen als solche.
Achte Sequenz: Austausch zwischen Fachpersonen, Abschluss
Nach einem 45-minütigen Gespräch informiert der Notfallpsychiater, dass er die Klientin nicht als akut suizidal einschätzt, ihr aber vorgeschlagen hat, für die Nacht ein beruhigendes Medikament einzunehmen. Dies möchte er jedoch mit der Mutter der Klientin absprechen. Darauf ruft er diese an und es folgt ein längeres Gespräch, weil sich die Mutter erst nicht einverstanden erklärt, dass ihre Tochter ein Medikament einnimmt. Am Ende überlässt sie jedoch die Entscheidung, da es sich um eine einmalige Gabe handelt, ihrer Tochter, welche das Medikament nehmen möchte. Der Notfallpsychiater übergibt der Sozialpädagogin eine Tablette des erwähnten Medikaments und spricht mit ihr ab, dass er am folgenden Tag die Therapeutin der Klientin über seinen Einsatz in Kenntnis setzen werde. Wir schliessen das Gespräch ab. Als er gegangen ist, begebe ich mich zur Klientin, gebe ihr das Medikament und frage sie, wie das Gespräch geholfen habe. Sie sagt mir, es habe geholfen, erzählt aber keine Details. Danach begibt sie sich müde zu Bett. Am nächsten Morgen sieht die Klientin zwar müde und noch mitgenommen aus, geht aber zur Schule.
Reflection in Action
- Emotion Klient/in: Erscheint müde, aber wieder ruhig; weint nicht mehr.
- Emotion Professionelle/r: Müde, aber beruhigt, dass Klientin von suizidalen Gedanken Abstand nehmen konnte; das Einschlafen fällt dennoch schwer; mit dem Vorgehen zufrieden.
- Kognition Professionelle/r: Lässt den Abend gedanklich nochmals Revue passieren um diesen abzuschliessen.
5.1 Erklärungswissen – Warum handeln die Personen in der Situation so?
- Adoleszenz: Die Adoleszenz (12. – 18. Lebensjahr), heute meist über das 20. Lebensjahr hinaus) ist entwicklungspsychologisch gekennzeichnet durch Entwicklungsaufgaben, die den weiteren Lebenslauf prägen. Es gilt, neue und reifere Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzubauen, die jeweilige Geschlechtsrolle zu finden und die körperliche Erscheinung zu akzeptieren. Jugendliche begeben sich auf die Suche nach ihrer eigenen Identität, grenzen sich dazu von ihren Eltern und anderen Erwachsenen ab und entwickeln ihr eigenen Werte-Norm-Gefüge. Zukunftsfragen und die Suche nach dem passenden Berufsweg wirken sich, besonders in der heutigen Zeit mit ihren zahllosen Optionen, belastend aus (Fend 2003 S. 211). Gemäss Eriksons Identitätstheorie kommt es in der Adoleszenz zu der psychosozialen Krise „Identität vs. Identitätsdiffusion“. In dieser Zeit beschäftigt sich ein junger Mensch mit der Frage „Wer bin ich?“. Bei einem positiven Verlauf, gelingt es einem Menschen, Idole und Ideale zu entwickeln, die für ihn glaubhaft sind und nach denen er streben möchte, ihm also eine Perspektive vermitteln. Der junge Mensch beginnt sich für einen Berufsweg zu interessieren und darauf hin zu arbeiten. Vertrauen in sich selbst entsteht und der Mensch erlebt sich als selbstwirksam, weil er Erfahrung machen durfte, dass er etwas bewirken kann. Bei einem negativen Verlauf kommt es zur Identitätsdiffusion, welche sich in vier Formen äussern kann: Die Auflösung der Zeitperspektive zeichnet sich dadurch aus, dass es dem jungen Menschen schwer fällt, an sein zukünftiges Sein zu denken und entsprechend zu planen. Scham und Zweifel können Identitätsbefangenheit auslösen, d.h. ein junger Mensch fühlt sich unfähig, sich als Person identisch zu fühlen und sich darzustellen. Es kann zu einer Flucht in eine negative Identität kommen, in der Heranwachsende statt eine eigenen Identität anzunehmen schlicht das Gegenteil von dem wählen, was andere von ihm erwarten. Störungen der Identität sind meist von einer Arbeitslähmung begleitet, so dass Jugendliche sich nicht mehr auf eine Aufgabe konzentrieren können. Dies nicht aufgrund mangelnder Begabung, sondern aufgrund unrealistischer Forderungen oder einem übersteigerten Idealbild, das nicht erreicht werden kann (Fend 2003, S. 406).
- Suizidalität: Bis es zur effektiven Selbsttötung kommt, gibt es mehrere Phasen: Der ersten Phase der Entstehung des Suizidgedankens liegt meist der starke Wunsch nach Ruhe oder einer Pause zugrunde. Daraus kann eine Todessehnsucht entstehen, weil sich die Person mit der Illusion trägt, durch die Selbsttötung die ultimative Ruhe zu erlangen. Andere Konsequenzen werden nicht bedacht. In einem nächsten Schritt kommt die Suizidabsicht hinzu, wenn die betroffene Person vorsieht, sich tatsächlich umzubringen. Suizidabsichten können mit oder ohne konkreten Plan zur Art der Selbsttötung bestehen und werden z. T. angekündigt oder aber geheim gehalten. Von Suizidhandlung spricht man, sobald jemand zur Tat schreitet, unabhängig davon, ob die Selbsttötung gelingt, abgebrochen wird oder misslingt (Wolfersdorf, 1992, S. 224). Diese Phasen des Suizidgedankens und der Suizidabsicht zu erkennen ist schwierig und bedürfen des Erfahrungswissens der Sozialpädagogin. Wenn immer möglich sollte eine Fachpeson der Psychiatrie hinzugezogen werden.
5.2 Interventionswissen – Wie kann ich als professionelle Fachperson handeln?
- Arten soziapädagogischer Intervention: Wir unterscheiden drei Arten der sozialpädagogischen Intervention – Eingriff, Angebot und gemeinsames Handeln (Müller 1997, S. 108 – 123). Im dieser Schlüsselsituation bewegt sich die Sozialpädagogin im Spannungsfeld zwischen Eingriff und gemeinsamen Handeln. Primär erfolgt bei der Äusserung von Suizidgedanken ein Eingriff, denn der/die KlientIn möchte nicht notwendigerweise, dass die Sozialpädagogin handelt, sondern allenfalls seinen/iren Plan zur Selbsttötung durchführen. Gelingt es der Sozialpädagogin adäquat, ruhig und sensibel auf den/die KlientIn einzugehen und deren Vertrauen zu erlangen, führt dies in der Regel zum gemeinsamen Handeln. Konkret in diesem Fall also dazu, dass der/die KlientIn sich mit dem Vorgehen der Sozialpädagogin einverstanden erklären kann und die Suizidhandlung durch entsprechende Massnahmen verhindert werden kann.
- Personen- bzw. klientenzentrierten Ansatz nach Carl Rogers: Dieser Ansatz gehört in das Grundlagenrepertoire jeder Sozialpädagogin. Deshalb hier die drei Grundhaltungen des klientenzentrierten Ansatzes nur kurz aufgeführt:
- Wertschätzung und emotionale Wärme: Der Klientel sollte emotionale Wärme und Zuneigung entgegengebracht werden, die nicht an Bedingungen geknüpft ist. In Krisen gilt es, die Ressourcen und das Positive im Leben des Klienten/der Klientin hervorzuheben, da sie selbst dies nicht mehr erkennen.
- Empathie bzw. einfühlendes Verstehen: Um einen Menschen in einer Krise optimal zu unterstützen, ist es wichtig, sich in dessen Gefühls- und Erlebenswelt einzufühlen und zu versuchen, ihn zu verstehen. Beobachtungen können ihm mitgeteilt und Verhalten gespiegelt werden, wobei wir möglichst auf Bewertung und Interpretation verzichten.
- Echtheit und Kongruenz: Hierbei geht es darum, der Klientel echt zu begegnen und keine Rollen vorzuspielen. Die Sozialpädagogin ist sich ihrer Gefühle bewusst und kann diese auch angemessen zeigen. (Hobmair et al., 2003, S. 482/483)
- Empowerment in Krisensituationen – Adressierte Handlungen: Die Äusserung von Suizidgedanken oder Suizidversuche sind in erster Linie indirekte Hilferufe, auf die in zwei entgegengesetzte Richtungen reagiert werde kann: Entweder die Sozialpädagogin greift ein (deshalb auch Eingriff – siehe Arten der sozialpädagogischen Intervention) oder sie verhalten sich abweisend und gleichgültig. Im ersten Fall kommt es in der Regel zu einer erwünschten Hilfe, die in Kooperation mit dem/der KlientIn erarbeitet wird, während der zweite Fall meist zu einer unerwünschten Hilfe führt, meist in Form einer Zwangsbehandlung. Im Sinne des Empowerment sollten Hilfsangebote für Klienten und Klientinnen direkt und niederschwellig zugänglich sein, damit nicht über Suiziddrohungen (Knuf 2007, S. 161/162).
- Prinzipien der Notfallintervention: Folgende Prinzipien für Notfallinterventionen, die Manuel Rupp in seinem Buch „Notfall Seele – ambulante Notfall- und Krisenintervention in der Psychiatrie“ beschreibt, sind für die Erfassung und Bearbeitung von akuten Krisen hilfreich:
- Genügend Zeit für die Intervention reservieren: Zeitlicher Spielraum ermöglicht erhöhte Gelassenheit und dadurch erhöhte Aufmerksamkeit. Konkret heisst dies, in Krisensituationen darum bemüht zu sein, dass andere KlientInnen versorgt sind und sich eine Sozialpädagogin voll und ganz auf die Person in der Krise konzentrieren kann.
- Ziel anstreben – Gefahren eingrenzen und Chance erkennen: Die Sozialpädagogin sorgt dafür, dass sie selbst und andere Klienten und Klientinnen nicht auch gefährdet werden.
- Aktiv intervenieren und Ablauf moderieren: In einer Krise gilt, dass die Sozialpädagogin klar die Führung übernimmt, klare Anweisungen erteilt und den Ablauf so vorgibt, dass andere Personen wissen, wie sie zu handeln haben.
- Auftragslage klären und benennen: Damit ist gemeint, dass die Sozialpädagogin wissen muss, in welchem gesetzlichen Rahmen sie sich bewegt und welches die Anliegen der Klientel bzw. der Angehörigen sind. Es gilt den Bereich der Kooperation zu ermitteln, um Zwangshandlungen zu vermeiden.
- Von Schlüsselsyndromen ausgehen: Die Sozialpädagogin beschreibt beim Beizug von Fachpersonen der Psychiatrie das Verhalten und Erscheinungsbild eines/einer KlientIn.
- Aufgabe auf Lösbarkeit eingrenzen und Prioritäten setzen: Nur direkt lösbare Aufgaben im Zusammenhang mit der Krise sind anzupacken mit dem Ziel der Abwendung von Gefahr, Eindämmung von Risiken, Verminderung von Druck etc.
- Setting pragmatisch definieren: Definition des Handlungsrahmen anhand der Bedürfnisse in der akuten Krise.
- Kommunikationskompetenz beachten: Für das Gespräch mit dem/der KlientIn nur motivierte, belastbare und kommunikationsfähige Fachpersonen einbeziehen.
- Vernetzen: Entscheidungen sind in Zusammenarbeit mit den Beteiligten unter Berücksichtigung derer Belastbarkeit zu treffen. Angehörige und andere Bezugsperosnen (TheapeutInnen, Lehrperson) werden zeitnah informiert.
- Lösungsorientiert, regressionsvermindernd intervenieren: Lösungsansätze der Kleintel sind aufzugreifen. Die Sozialpädagogin achtet darauf, Belastung und Komplexität zu mindern und Destruktivität und Eskalation einzugrenzen.
- Alle sofort verfügbaren Ressourcen einsetzen: Es gilt nicht zu zögern, Unterstützung anzufordern.
- Methodisch vorgehen: Die Krisenintervention sollte Schritt für Schritt verlaufen und die Sozialpädagogin soll sich trotz des Notfalls Zeit und Ruhe nehmen, Überlegungen zum geeigneten Vorgehen anzustellen.
- Die erlebte Interaktion evaluieren: In der Auswertung der Krisenintervention gehöret auch die innere Wahrnehmung der Sozialpädagogin.
5.3 Erfahrungswissen – Woran erinnere ich mich, was kenne ich aus ähnlichen Situationen?
- Erfahrung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nicht mehr in ihren Familiensystemen bleiben können und in die Durchgangsgruppe eintreten. Wissen dazu, wie es den SozialpädagogInnen gelingen kann, dass sich Jugendliche in der ausserfamiliären Platzierung wohl und aufgehoben fühlen, ihren Bedürfnissen Rechnung getragen und ihre Anliegen ernst genommen werden.
- Erfahrung mit psychisch beeinträchtigen Menschen, die im Falle einer akuten psychischen Krise durch appellative Handlungen auf ihre seelische Not aufmerksam machen.
- Erfahrung dazu, wie in einem Notfall zu handeln ist. Dass man besser und effizienter zum geeigneten Vorgehen findet, wenn man ruhig bleibt, klar und bestimmt kommuniziert und Anweisungen erteilt, wenn andere um einen herum in Panik zu verfallen drohen oder selbst emotional mitschwingen.
5.4 Organisations- und Kontextwissen – Welche Rahmenbedingungen beeinflussen mein Handeln?
- Auftrag der Organisation ist die Abklärung von Jugendlichen und die pädagogische Standortbestimmung. So gilt es herauszufinden, ob Konflikte im Familiensystem wegen des herausfordernden Verhaltens von Jugendlichen entstehen oder ob die Kommunikation im Familiensystem beeinträchtigt ist und Jugendliche lediglich zu Symptomträgern werden. Je nach Ausgangslage liegt der Fokus der Arbeit beim Jugendlichen selbst oder in der Zusammenarbeit mit der Familie, um mit ihnen Strategien zu entwickeln, das Zusammenleben zu ermöglichen.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den beteiligten Systemen eines Hilfeprozesses ist unbedingt notwendig (Psychotherapie, Schule, Eltern, Freizeitgestalter).
5.5 Fähigkeiten – Was muss ich als professionelle Fachperson können?
- Gespräch nach Prinzipien des klientenzentriertes Ansatzes und der lösungsorientierten Gesprächsführung gestalten können, was konkret heisst, dass die Sozialpädagogin Empathie zeigt, versucht die Situation des/der KlientIn zu verstehen und offene Fragen stellt.
- Sich in Körperhaltung und Stimme der Situation anpassen. Ruhe vermitteln und deeskalieren, d.h. auch bei einem Angriff auf die eigene Person (verbal oder physisch) nicht emotional reagieren.
- Trotz der Notwendigkeit des raschen Handelns sich das Vorgehen genau überlegen, klare Anweisungen erteilen, andere Personen mit Aufgaben betrauen und sicherstellen, dass diese ausgeführt werden.
- Immer Risiken für die eigenen Person und andere Beteiligte minimieren.
5.6 Organisationale, infrastrukturelle, zeitliche, materielle Voraussetzungen – Womit kann ich handeln?
Krisen werden in der Organisation aufgefangen und bearbeitet, können aber nicht zum Regelfall werden, da die Durchgangsgruppe einen offenen Rahmen bietet und Einzelbetreuung nicht permanent gewährleistet werden kann. Selbstgefährdende Handlungen sind im offenen Rahmen leicht zu vollziehen und bedürfen, so sich jemand wiederholt selbst verletzt oder suizidale Äusserungen macht, einer eingehenden Abklärung im kinder- und jugendpsychiatrischen Rahmen.
5.7 Wertewissen – Woraufhin richte ich mein Handeln aus? Welches sind die zentralen Werte in dieser Situation, die ich als handelnde Fachperson berücksichtigen will?
- Berufskodex, Berufsethik: Das Selbstbestimmungsrecht des Jugendlichen wird gewahrt, bei Gefahr für Leib und Leben eines Jugendlichen z.B. durch Suizidandrohung jedoch eingegriffen.
- Leitbild der Organisation: Die Organisation fördert die Jugendlichen in den Bereichen Schule/Beruf, Freizeit, Entwicklung und Neuorientierung und arbeitet innovativ daran, zeitgemässe Antworten auf Erziehungsfragen zu suchen. Den Bedürfnissen der Klientel wird individuell Rechnung getragen und es gilt das Prinzip der Partizipation. Werte wie Achtung und Respekt gegenüber Menschen und Umwelt sind grundlegende pädagogische Haltungen.
- Menschenbild: Dies orientiert sich am humanistischen Ansatz, der davon ausgeht, dass in jedem Menschen ein guter Kern steckt, den es zu finden und zu fördern gilt.
- Auch wenn Klientel selbstgefährdendes Verhalten zeigt/äussert, bleibt PSA ruhig, handelt überlegt und bezieht Klientel wie Helfersystem mit ein, sofern sich dies mit Sicherheitsüberlegungen vereinbaren lässt
- PSA verfügt über Fach- und Methodenwissen zu Suizidalität und selbstgefährdendem Verhalten
- PSA ist insbesondere fähig einzuschätzen, ob Klientel im Kontakt noch erreichbar ist und das weitere Vorgehen, um Schutz und Sicherheit wieder herzustellen, gemeinsam ausgehandelt und abgestimmt werden kann. Dies um die professionsethischen Werte wie Autonomie und Partizipation bestmöglich zu berücksichtigen.
- PSA ist mit den organisationsinternen Vorgehensweisen bei selbstgefährdendem Verhalten vertraut und in der Lage, diesen Folge zu leisten
- PSA informiert und koordiniert das Helfersystems transparent mit dem Ziel, gemeinsames Handeln abzustimmen.
- Selbstgefährdende Klient*innen werden von der PSA so gut als möglich einbezogen und über Denk- und Handlungsschritte der PSA informiert, sofern dies mit Sicherheitsüberlegungen vereinbar ist
Aufgrund obiger Qualitätsstandards kann die beschriebene Situation folgendermassen reflektiert und evaluiert werden:
- Die Jugendliche erlebt aktuellen den Verlust von Kontrolle über Aspekte ihres Lebens (Kontrollverlust) und sieht in ihrer Not keine Perspektiven. Auf die Suche nach Lösungen kann sie sich gerade nicht begeben (vermutlich Wahrnehmung geringer Selbstwirksamkeit).
- Die Emotionalität der Sozialpädagogin im Kontakt mit der Klientin ist bewusst und wird aktiv reflektiert, um die nötige Rollendistanz zu gewährleisten.
- Umgang mit Hypothesen: Die Sozialpädagogin stellt Vermutungen an, dass sich die Klientin allenfalls durch die Suizidäusserung gedenkt, erhöhte Aufmerksamkeit zu erhalten. Dies deklariert sie im Kontakt mit der Fachperson der Psychiatrie explizit als Hypothese.
Diese Schlüsselsituation bietet wenig Möglichkeit für Handlungsalternativen. In der Reflexion hat sich die Sozialpädagogin dazu Gedanken gemacht, ob sie die Frage nach selbstverletzenden Tendenzen der Jugendlichen allenfalls etwas zu rasch gestellt hat. Im Hinblick darauf, dass Sozialpädagogin und Jugendliche schliesslich zwei Stunden auf den Notfallpsychiater warten mussten, war das Timing in diesem Fall jedoch gut. Erwähnenswert ist zudem, dass die Sozialpädagogin Idealtypischerweise keine andere Klientin als Hilfsperson hinzuziehen würde. Hier stand jedoch der Gedanke, die Klientin in ihrer Not nicht allein lassen zu wollen, während die Sozialpädagogin den Notfalldienst alarmierte, klar im Vordergrund. Integration von Handlungsstrategien zur Krisenprävention: Nach zwei Wochen gerät die Klientin an einem Abend erneut aus scheinbar heiterem Himmel in eine Krise, bei der erneut eine Fachperson der Psychiatrie hinzugezogen werden muss. Diese arbeitet im Gespräch mit der Klientin lösungsorientiert und spricht einige Handlungsstrategien mit der Klientin ab, die ihr helfen können, bei einem Problem nicht gleich von 0 auf 10 und damit in komplette Verzweiflung und Perspektivenlosigkeit zu geraten. Diese Handlungsstrategien teilt sie der Sozialpädagogin mit so dass es dem sozialpädagogischen Team in Zukunft allenfalls einfacher fällt, eine erneute Krise der Klientin zu verhindern oder einzudämmen.