Zurück zu den Schlüsselsituationen
Niederschwellige Zusammenarbeit / Stabilisierungsprozesse im Frauenhaus begleiten
- Die Klientel will oder kann ihre Situation nicht verändern und braucht trotzdem über kürzere oder längere Zeit Unterstützung
- Die Fachperson der Sozialen Arbeit gibt nach Bedarf punktuelle Hilfestellung
- Die Klientel befindet sich in einem kritischen Übergang und wird beim Stabilisierungsprozess (professionell) begleitet. Dabei bewegt sich die Fachperson der Sozialen Arbeit im Spannungsfeld zwischen beobachtender und intervenierender Begleitung.
- Kontext
Das Frauenhaus ist eine Schutzeinrichtung an einem anonymen Standort für Frauen, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender kurz FINTA* Personen und ihre Kinder, welche von Häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Die Mitarbeitenden des Frauenhauses sind ausschliesslich FINTA* Personen.
Das Angebot des Frauenhauses umfasst Schutz und Sicherheit, psychosoziale Beratung, juristische Informationen und bietet einen Rahmen für eine erste psychische Stabilisierung und Traumabewältigung. FINTA* Personen werden bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven, Planung für die nächsten Schritte und dahingehende Vernetzung unterstützt.
Es ist jederzeit möglich ins Frauenhaus einzutreten, dabei entscheiden die FINTA* Personen freiwillig, ob sie eintreten möchten und haben das Recht das Frauenhaus jederzeit zu verlassen. Das Frauenhaus arbeitet parteilich, das heisst die FINTA* Personen werden als Expert*innen ihrer Situation gesehen und in ihren eigenen Zielen unterstützt. Das vertraute Umfeld zu verlassen und sich fremden Menschen anzuvertrauen ist für viele sehr herausfordernd. Vor allem aufgrund der häufig mehrfachen Belastung. In den ersten Tagen stehen ihre psychische Stabilisierung, medizinischen Versorgung und allfällige Dringlichkeiten, wie z.B. Termine absagen, rechtliche Angelegenheiten regeln, Krankschreibung am Arbeitsplatz etc. im Mittelpunkt.
Ausgangslage
Frau A. ist 24 Jahre alt und vor zwei Tagen im Frauenhaus eingetreten. Schon seit längerem erlebt Frau A. massive psychische und physische Gewalt von Seiten ihres Ehemannes. Am Tag des Eintritts findet ein weiterer Vorfall von massiver physischer Gewalt statt, bei dem sie u.a. von ihrem Ehemann am Kopf geschlagen wird und bewusstlos zu Boden fällt. Die Polizei wird gerufen und spricht ein Kontakt- und Annährungsverbot aus. Der Ehemann darf 14 Tage lang keinen Kontakt zu Frau A. haben oder sich Frau A. nähern. Eine Wegweisung, die veranlassen würde, dass der Ehemann 12 Tage nicht die Wohnung betreten dürfe, lehnt Frau A. ab. Da der Ehemann keinen anderen Ort zum Schlafen hat, bevorzugt Frau A., selbst ins Frauenhaus einzutreten und dem Ehemann die Wohnung zu überlassen.
Frau A. ist zum dritten Mal in einem Frauenhaus. Sie erzählt, sie habe massive psychische und physische Gewalt von Seiten ihrer Familie erlebt, darunter versuchte Zwangsheirat, versuchter Mord, Kontrolle über Community und Drohungen an Dritte. Die Familie ist mit der Ehe zu ihrem Ehemann nicht einverstanden gewesen. Frau A. hat den Kontakt zu ihrer Herkunftsfamilie abgebrochen und zweimal in einem anderen Frauenhaus Schutz gesucht. Hinzu kommt die herausfordernde Beschaffung einer Aufenthaltsbewilligung für ihren Ehemann. Frau A. sagt, sie habe mit ihrem Ehemann um ihre Ehe «gekämpft». Frau A. leidet seit einigen Jahren an starken Depressionen, ein IV-Antrag wird geprüft.
Die PSA (Professionelle der Sozialen Arbeit) ist zuständige Beraterin für Frau A. Am Morgen nach dem Eintritt findet das Erstgespräch mit der PSA statt. Frau A. erklärt, ihr sei alles zu viel und sie habe starke Kopfschmerzen und Schwindel seit dem Gewaltvorfall. Sie äußert wiederholt Ängste vor ihrer Familie, weniger jedoch vor ihrem Ehemann. Sie macht sich Sorgen, dass ihr Ehemann festgenommen werden könnte. Sie erwägt das Frauenhaus zu verlassen und zu ihrem Ehemann zurückzukehren. Frau A. wird von Seiten des Frauenhauses als hochgefährdet eingeschätzt. Es wird gemeinsam vereinbart, dass sie zunächst nur in dringenden Fällen und unter besonderen Schutzmaßnahmen das Haus verlässt. Im Anschluss an das Erstgespräch kontaktieren Frau A. und die PSA den zuständigen Polizisten, der sie darüber informiert, dass gegen Frau A.s Ehemann ein Offizialdelikt vorliege. Am Nachmittag gehen die PSA und Frau A. zur ärztlichen Untersuchung, um Frau As. Kopf untersuchen zu lassen. Währenddessen erzählt Frau A. der PSA viel von ihrer Gewaltgeschichte. Am nächsten Tag gehen die PSA und Frau A. zur Apotheke. Auf dem Weg meint Frau A. ihren Vater zu sehen und versteckt sich in einer Einfahrt. Ohne die Vermutung bestätigen zu können, löst die Situation für die PSA Stress aus. Sie gehen zurück ins Frauenhaus und machen Mittagspause.
Am Nachmittag hat die PSA Präsenzdienst. Sie ist die erste Ansprechperson für alle anwesenden Frauen, unterstützt und begleitet sie bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben. Zudem koordiniert sie gemeinsam mit den Berater*innen Abläufe im Haus und übernimmt einzelne Hauswirtschaftsaufgaben. Während die PSA im Präsenzbüro mit anderen FINTA* Personen beschäftigt ist, recherchiert Frau A. zwei Zimmer weiter über einen langen Zeitraum am Arbeitscomputer. Sie informiert sich über Offizialdelikte, schreibt eine Mail an die Staatsanwaltschaft und versucht herauszufinden, ob ihr Ehemann festgenommen wurde.
Situationsbeschreibung
Die PSA ist unruhig, da sie den Vorfall vom Morgen nicht mit Frau A. nachbesprechen konnte. Zugleich hat sie viele Aufgaben im Präsenzdienst. Es macht sie nervös am Rande mitzubekommen, dass Frau A. lange am Computer sitzt. Nachdem die PSA die anderen FINTA* Personen versorgt hat, geht die PSA auf Frau A. zu und erkundigt sich, woran Frau A. gerade arbeitet. Frau A. erzählt ihr, dass sie eine Mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben habe und sich zu Offizialdelikten informiere. Die PSA sagt, dass sie verstehe, wenn sich Frau A. erkundigen wolle und es auch wichtig finde, dies zu tun. Zugleich erklärt sie, mache sie sich Sorgen, wenn sie sehe, wie lange Frau A. sich damit beschäftigt. Am Morgen haben sie darüber gesprochen, dass Frau A. sich diese Woche auf sich fokussiert, und Sachen macht, die ihr guttun. Die PSA erinnert Frau A. daran, dass sie in Gesprächen mehrmals geäußert habe, dass ihr gerade alles viel zu viel sei. Sie fragt, ob Frau A. die lange Recherche am Computer gerade gut tue. Frau A. stimmt den Zweifeln der PSA zu und sagt, es habe ihr nicht unbedingt gutgetan, sich so lange mit dem Thema zu befassen und sie sei nun sehr erschöpft. Die PSA fragt Frau A., ob sie etwas anderes brauche, um jetzt gut auf sich zu achten. Frau A. schweigt lange und sagt schließlich, es könne ihr guttun, sich zu duschen und sich die Haare schön zu machen. Daraufhin gehen sie gemeinsam in den Kosmetikkeller, um Frau A. die Produkte zu holen, die sie braucht, anschließend geht Frau A. duschen.
Erste Sequenz
Beobachtungen
Die PSA ist unruhig, da sie den Vorfall vom Morgen nicht mit Frau A. nachbesprechen konnte. Zugleich hat sie viele Aufgaben im Präsenzdienst und überprüft wieder und wieder ihre Notizen, um nichts zu vergessen. Mit schnellen Schritten bewegt sie sich durch die Räumlichkeiten. Beim Vorbeilaufen wirft sie immer wieder Blicke in das Zimmer, in dem Frau A sich aufhält und runzelt die Stirn. Es macht sie nervös am Rande mitzubekommen, dass Frau A. lange am Computer sitzt. Frau A. runzelt die Stirn. Ihre Augen wandern hektisch über den Bildschirm des Computers. Mit einer Hand stützt sie ihren Kopf, dabei wandern ihre Augen immer wieder zur offenen Tür, um zu sehen, ob die PSA vorbeiläuft.
Reflection in Action zur ersten Sequenz
Emotion PSA
Ich bin pflichtbewusst, gestresst, ängstlich Wichtiges zu vergessen und den Überblick zu verlieren. Ich habe das Gefühl zu scheitern. Ich fühle mich schuldig nach dem Vorfall am Morgen nicht mehr nach Frau A. geschaut zu haben. Ich fühle mich unsicher und ängstlich falsch zu handeln.
Kognition PSA
Eigentlich hätte ich in der Pause die Opferhilfe bzgl. Frau A. anrufen sollen, der Anruf muss heute noch passieren, aber ich habe es nicht rechtzeitig geschafft. Ich bin fürs Wohlergehen von Frau A. verantwortlich. Jetzt muss ich Präsenzdienst machen. Ich will nicht, dass meine Kolleg*innen merken, dass ich manche Aufgaben nicht geschafft habe und nach dem Vorfall heute Morgen nicht mehr nach Frau A. geschaut habe. Hoffentlich taucht eine Lücke auf in der ich mich Frau A widmen kann. Ich darf nichts vom Präsenzdienst vergessen. Vergesse ich noch etwas? Ignoriere ich gerade Frau A.? Ich halte es nicht aus, Frau A. so ewig am Computer zu sehen, das tut ihr doch nicht gut. Was ist heute Morgen eigentlich passiert? Haben wir ihren Vater wirklich gesehen?
Emotion Frau A
Ich arbeite konzentriert und bin angespannt. Ich fühle mich schwer und neblig und mache mir Sorgen um meinen Mann. Ich fühle mich taub und getrieben, abgeschnitten von meinem Körper. Überfordert, erschöpft und erschlagen von den vielen Informationen. Ich fühle mich sicher, weil ich weiß, dass ich nicht allein bin.
Zweite Sequenz
Kontaktaufnahme als erste Intervention
Nachdem die PSA die anderen FINTA* Personen versorgt hat, geht die PSA auf Frau A. zu. Frau A. sitzt auf einem Stuhl. Die PSA stellt sich Frau A. gegenüber und geht in die Hocke. Intuitiv versucht sie so, Frau A. offen und fürsorglich zu begegnen. Sie erkundigt sich, woran Frau A. gerade arbeitet. Frau A. wendet sich vom Computer ab und der PSA zu, als die PSA in ihr Zimmer kommt. Sie zeigt sich kooperativ. Sie fasst sich wiederholt an den Kopf und seufzt, reibt sich die Stirn. Sie ist erleichtert, dass die PSA sich ihr zuwendet.
Reflection in Action zur zweiten Sequenz
Emotion PSA
Ich bin froh, endlich kurz Zeit zu haben. Irritiert und herausgefordert, durch den Tempowechsel. Erleichtert und freudig, da die Kontaktaufnahme glückt. Weiterhin gestresst und nervös, weil ich nicht weiß, ob ich gleich wieder losmuss und nicht abschätzen kann, wie lange das Gespräch dauert.
Kognition PSA
Ich glaube ich kann gerade nichts anderes mehr erledigen, dann kann ich jetzt wohl zu Frau A. gehen. Brauche ich es gerade sie zu unterbrechen oder ist das kontrollierend oder grenzüberschreitend? Sie darf doch am Computer recherchieren, wenn sie das gerade braucht. Was ist eigentlich mein Ziel, wenn ich zu ihr gehe, was sage ich dann überhaupt? Darf ich das, während dem Präsenzdienst? Ich sollte gerade doch eigentlich andere Aufgaben machen. Was wenn ich einen Anruf dazwischen bekomme oder meine Kolleg*innen mich sehen? Mein erster Fall, ich muss es doch schaffen, dass sie nicht sofort zu ihrem Ehemann zurück geht.
Emotion Klient/in
Ich bin erschöpft und benommen. Ausgelaugt und gleichzeitig überdreht. Ich fühle mich schwer und leer. Ich bin erleichtert, aber auch ein wenig scheu, als die PSA zu mir kommt.
Dritte Sequenz
Niederschwellige Beratung
Frau A. hebt immer wieder die Hand ins Gesicht und an die Stirn, dabei verdreht sie die Augen. Sie erzählt der PSA, dass sie eine Mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben habe und sich zu Offizialdelikten informiere. Beim Erzählen wendet Frau A. der PSA ihren Blick und Körper zu. Die PSA hört Frau A. aufmerksam zu und hält intensiven Blickkontakt. Sie sagt, dass sie verstehe, wenn sich Frau A. erkundigen wolle und es auch wichtig finde, dies zu tun. Die PSA runzelt die Stirn. Sie erklärt, sie mache sich Sorgen, wenn sie sehe, wie lange Frau A. sich damit beschäftigt. Am Morgen haben sie darüber gesprochen, dass Frau A. sich diese Woche auf sich fokussiert, und Sachen macht, die ihr guttun. Frau A. hört der PSA aufmerksam zu, die PSA wechselt immer wieder die Position in der Hocke. Sie erinnert Frau A. daran, dass sie in Gesprächen mehrmals geäußert habe, dass ihr gerade alles viel zu viel sei. Sie fragt, ob Frau A. die lange Recherche am Computer gerade gut tue. Sie stimmt den Zweifeln der PSA zu und sagt, es habe ihr nicht unbedingt gutgetan, sich so lange mit dem Thema zu befassen und sie sei nun sehr erschöpft. Die PSA fragt Frau A., ob sie etwas anderes brauche, um jetzt gut auf sich zu achten. Frau A. schweigt lange und sagt schließlich, es könne ihr guttun, sich zu duschen und sich die Haare schön zu machen. Die PSA schnaubt aus und grinst.
Reflection in Action zur dritten Sequenz
Emotion PSA
Ich fühle mich gestresst, unsicher und zögerlich, wie ich das Gespräch am besten führen sollte. Erleichtert, freudig, erfolgreich, entlastet, als Frau A. die Idee einbringt zu duschen.
Kognition PSA
Ich kann sie nicht so stark begleiten, wie sie es bräuchte. Schaffe ich es meine eigenen Bedürfnisse und meinen eigenen Stress im Gespräch zurückzuhalten und mich auf sie einzulassen? Jetzt ist es wichtig, dass ich richtig handele. Welche Fragen unterstützen sie darin sich in dem, sich und was sie gerade braucht, besser zu spüren? Ich bin für ihr Wohlergehen verantwortlich. Sind die Fragen, die ich stelle in Ordnung so? Ein Glück, sie geht auf mich ein. Meine Art und Weise zu spiegeln und zu Fragen scheint gut gewesen zu sein, sie ist auf eine tolle Idee gekommen, das hätte ich nicht erwartet.
Emotion Frau A
Ich fühle mich verzweifelt, voller Sorgen, überfordert, erschlagen, taub und schwer. Ich bin unsicher und ratlos, was ich als nächstes machen soll. Ich bin erleichtert über das Gespräch, ich fühle mich gehört. Dennoch gleichgültig darüber, was beim Gespräch rauskommt.
Vierte Sequenz
Besprochenes wird umgesetzt
Daraufhin gehen sie gemeinsam in den Kosmetikkeller, um Frau A. die Produkte zu holen, die sie braucht, anschließend geht Frau A. duschen. Die PSA lächelt während dem Abgang und hält zugleich ihre Hände schützend vor ihren Körper. Frau A. steht mechanisch auf, dennoch ist ein Schmunzeln erkennbar.
Reflection in Action zur vierten Sequenz
Emotion PSA
Ich bin erleichtert und stolz, dass sich Frau A. auf mich eingelassen hat. Ich fühle mich gelöst und freu mich, dass Frau A. mit mir mitgeht.
Kognition PSA
Habe ich Frau A. gerade einfach schnell abgefertigt damit es in meinen Zeitplan passt? Hat es ihr aber wirklich geholfen oder hat es mich einfach nur mich beruhigt? Habe ich richtig interveniert? Wenn meine Kolleginnen mitbekommen hätten, was ich gemacht habe, hätten sie es sinnvoll gefunden, wie ich gehandelt habe? Jetzt kann ich mich um den Präsenzdienst kümmern, Frau A. ist erstmal versorgt und macht was für den Moment Hilfreicheres, ich brauche mich nicht mehr, um sie zu sorgen.
Emotion Frau A
Ich bin erleichtert und gleichzeitig fühle ich mich etwas taub
5.1 Erklärungswissen
Wie erkläre ich mir die Auswirkungen der Gewaltbeziehung, Co-Abhängigkeit und Trauma auf die Selbstwirksamkeit von Frau A.?
Warum ist es so schwer sich aus Gewaltbeziehungen zu lösen?
Die Psychologin und Feministin Lenore Walker beschreibt in ihrem Konzept der Gewaltspirale, in drei Schritten ein zirkuläres Geschehen in destruktiven Partnerschaften. Dabei entscheidet sie sich für eine Gender betonende Sprache, die wir im folgenden Absatz übernehmen werden. Als Ausgangspunkt ihrer Überlegungen dienen ihr ihre Erfahrungen, die sie in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen gesammelt hat. Die Gewaltspirale ist ein gängiges und vielseitig zitiertes Konzept. Sie wird sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft als Erklärungsfolie für Gewaltdynamiken in Partnerbeziehungen herangezogen (vgl. Peichl 2008: 43).
Laut Peichl (2008: 39) unterscheidet Walker zwischen der Phase des Spannungsaufbaus, der Phase der Misshandlung und der Phase der Beruhigung, die auch „Honeymoon – Phase“ genannt wird. Die Phasen können sich in ihrer Dauer und Intensität unterscheiden. Ein weiteres Merkmal der Gewaltspirale ist neben den zyklischen Wiederholungen der verschiedenen Phasen, die damit verbundene Steigerung der Gewalt. Die Phasen folgen in immer kürzeren Abständen aufeinander und die Situation spitzt sich immer weiter zu.
Phase 1: In dieser ersten Phase des Spannungsaufbaus (eng. tension built-up) üben die Täter meist nur leichte Gewalt aus, die sich häufig in Form verbaler und körperlicher Gewalt wie z.B. leichten Schlägen ausdrückt. Der Gewalttäter wird von seiner Partnerin als eifersüchtig, kontrollierend und unberechenbar erlebt (vgl. Peichl 2008: 39). Die von Gewalt betroffenen Frauen haben sehr unterschiedliche Strategien mit dieser ersten Phase umzugehen. Allen gemeinsam ist jedoch das Ziel zukünftige Gewaltausbrüche zu verhindern und sich und restliche Familienmitglieder zu schützen. Entscheidend für die Art des Umgangs ist, welche positive und negativen Erfahrungen in der Vergangenheit mit Flucht-, Vermeidungs-, und Selbstverteidigungsstrategien gemacht wurden und daraus resultierend welche Erfolge bzw. Misserfolge vermutet werden (vgl. Dutton 2002: 69). Der Spannungsaufbau und die damit verbundene Gewalt werden häufig mithilfe externer Faktoren wie z.B. Stress auf der Arbeit erklärt. Gerade Frauen, die über längere Zeit Opfer von Partnergewalt sind, verdrängen die ersten Anzeichen einer nahestehenden Gewalteskalation, um besser mit der Situation umgehen zu können (vgl. Küng 2020: 69). Opfer häuslicher Gewalt machen häufig ihr eigenes Verhalten für die Gewalttätigkeit ihres Partners verantwortlich (vgl. Peichl 2008: 39). Diese Schuld-, und Verantwortungsübernahme führt unteranderem zu dem Gefühl, auf das Geschehen einwirken und es demnach auch verhindern zu können (vgl. Küng 2020: 69). Dabei ist zu beachten, dass die Selbstzuschreibung der Schuld für gewalttätige Handlungen häufig eine Folge traumatischer Erlebnisse und einem dadurch bedingten negativem Selbstbild ist.
Phase 2: Laut Küng (2020: 70), die sich auf Walker bezieht, fällt die Phase der Misshandlung (eng. Explosion) kürzer aus als die 1. und 3. Phase. Sie ist für die Frau die gefährlichste und birgt die Gefahr schwer verletzt oder getötet zu werden. Die Situation eskaliert und es kommt neben verbalem Missbrauch auch zu sexuellen Übergriffen und körperlicher Gewalt. Die Reaktionen auf die Gewalteskalation fallen sehr unterschiedlich aus. Manche Frauen versuchen sich zu wehren, der Situation zu entkommen und zu fliehen, andere ertragen die Misshandlung und warten darauf, dass es endlich vorbei geht (vgl. Peichl 2008: 40). Nicht zu wissen, wann der Terror endet, macht die Situation besonders schwer. Die Erfahrung der Misshandlung ist neben dem großen körperlichen Schmerz mit Todesangst, absolutem Kontrollverlust und einer akuten Traumasituation verbunden. Nach der Misshandlung folgt meist ein Schockzustand, begleitet von dissoziativem Erleben. In dieser Phase versuchen Frauen sich und weitere Familienangehörige so gut es geht vor der Gewalt zu schützen (vgl. Peichl 2008: 40). Laut Gebrande (2021: 35) führen menschlich verursachte und absichtlich herbeigeführte Gewalterfahrungen häufig zu Traumatisierungen. Vor allem, nach wiederholter und über einen langen Zeitraum erlebter Gewalt, leiden Betroffene häufig unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Wie PTBS entsteht und welche Auswirkungen dies auf die Handlungsstrategien der Betroffenen hat, wird in Kapitel 5.1.1.2 noch genauer erläutert.
Phase 3: Die Phase der Beruhigung, auch „Honeymoon“ – Phase genannt, ist geprägt von der Reue des Täters. Nach dem Spannungsabbau des Gewalttäters durch die Gewalteskalation zeigt er sich liebevoll und bittet um Vergebung. Er gelobt sich zu verändern, an sich zu arbeiten und die vermeintlichen Gründe, die für den Gewaltausbruch verantwortlich waren, zu beheben. Auf dieses Verhalten bauen die Frauen ihre Hoffnung, dass ihr Partner «eigentlich» liebevoll, fürsorglich und aufmerksam ist und in seinem Wesenskern nicht gewalttätig. Früheren Gewalt Eskalationen werden vergeben und der Partner wird nicht zur Verantwortung gezogen (vgl. Dutton 2002: 55). Besonders in dieser Phase neigen die von Gewalt betroffenen Frauen dazu, die Gewalterlebnisse zu verdrängen, den Missbrauch zu bagatellisierten oder zu verleugnen. (vgl. Peichl 2008: 40). Man könnte meinen, dass sich die Beziehung in dieser Phase normalisiert, doch nach der Erfahrung von sexueller und körperlicher Gewalt, wird die Frau ihre Beziehung nie wieder so erleben, wie vor der Gewaltanwendung (vgl. Dutton 2002: 56).
Vor dem Hintergrund ihrer Familiengeschichte, ist anzunehmen, dass Frau A. diverse traumatische Erfahrungen gemacht hat und wahrscheinlich unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Frau A. hat die Gewaltspirale bereits häufiger durchlaufen und Strategien entwickelt, mit denen sie auf Gewalttätigkeit reagiert. Ihre Entscheidung erneut ins Frauenhaus einzutreten, lässt darauf schließen, dass sie gute Erfahrungen mit dieser Strategie gemacht hat. Die Gewalteskalation, die der 2. Phase der Gewaltspirale zugeschrieben wird, hat stattgefunden. Die 3. Phase der Beruhigung, der „Honeymoon“ – Phase wird von ihrem Frauenhausaufenthalt unterbrochen. Frau A. ist in einem gewalttätigen familiären Umfeld aufgewachsen und findet sich erneut in einer Gewaltbeziehung wieder. Die Erfahrung sich vollends aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen, fehlt ihr und wird dadurch als Handlungsoption abstrakt.
Posttraumatische Belastungsstörung – Definition, Entstehung und Symptome: Welche Auswirkungen hat eine PTBS auf die Selbstwirksamkeit?
Unter dem Begriff «Traumata» wird ein plötzlich heftiges und überwältigendes, oder auch langanhaltendes Ereignis, bedrohlichen Charakters verstanden (vgl. Besser 2002: 176). Die Person ist dann einer traumatisierenden Erfahrung ausgesetzt, wenn sie unmittelbar vom Tod oder seiner Androhung bedroht ist, schweren Verletzungen oder einer anderen Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit ausgeliefert ist. Es wirkt ebenso traumatisch, wenn diese Bedrohungen beobachtet werden, insbesondere wenn sie einer nahestehenden Person widerfahren. Ein Trauma geht mit tiefer Angst, Hilflosigkeit und Entsetzen einher. Die Folgen eines Traumas können zu psychischen Erkrankungen führen. Insbesondere wird hier unterschieden zwischen dem einmaligen, kurzen traumatischen Ereignis (Typ I) und einem anhaltenden und wiederkehrenden, daher absehbaren traumatischen Ereignis (Typ II). Häusliche Gewalt erfüllt alle Kriterien eines Traumas des Typ II (vgl. Gomolla 2009: 19). Sie sind besonders schwerwiegend, da sie in einem Umfeld geschehen, wo die betroffene Person eigentlich Sicherheit und Geborgenheit erfahren sollte. Die von häuslicher Gewalt betroffene Person erlebt wiederholt den Verlust von Vertrauen und Schutz und erfährt im Gegenteil Bedrohung, Hilflosigkeit und Angst.
Die diagnostische Kategorie der «posttraumatischen Belastungsstörung» wird erst 1980 von der American Psychiatric Association allgemein anerkannt (vgl. Herbert 1999: 7). Es waren vor allem die durch den ersten und zweiten Weltkrieg erlittenen Extremerfahrungen und Katastrophen, die die Entwicklung des Trauma Begriffs entscheidend voranbrachten. Weitere Impulse folgten später aus der gesellschaftlichen Debatte über sexuellen Missbrauch und aus dem nach dem Vietnam Krieg eingeführten Konzeptes der Posttraumatischen Belastungsstörung (vgl. Bohleber 2019: 147). Die posttraumatische Belastungsstörung wird als Entwicklung bestimmter Symptome nach einem belastenden Ereignis, welches außerhalb der normalen menschlichen Erfahrung stattgefunden hat, definiert. Diese Symptome umfassen: anhaltendes Wiedererleben von Reizen, die mit dem Trauma zusammenhängen, und verschiedene andere Stressreaktionen, gewissermaßen ein anhaltendes körperliches Notprogramm (z.B. Konzentrationsschwierigkeiten und Schlafstörungen u.a.) (vgl. Herbert 1999: 9). Oft werden Betroffene später von «Flashbacks» eingeholt und reagieren physisch heftig auf eigentlich harmlose Reize, die als Trigger funktionieren. Die Verarbeitung der hochängstigenden und überwältigenden Stresssituation gelingt dem Gehirn nur teilweise. Die Speicherung geschieht in Form von fragmentierten Sinneseindrücken und Teilaspekten des traumatischen Gesamtgeschehens. Im Prinzip kann das Gehirn nicht richtig verdauen. Szenische Bilder, Gedanken und Gefühle, Affekte und die verschiedenen Sinneseindrücke, sowie während des Ereignisses vonstattengehende körperliche Reaktionen wie Herzklopfen, Atemnot, Spasmen, Schwindel, Schmerz etc. werden vom Gehirn mehr oder weniger durcheinandergewirbelt und zusammenhangslos aufgenommen (vgl. Besser 2002: 176). Hinzu kommt ein Schutzmechanismus, der zu einer Wahrnehmungsveränderung führt, der sogenannten Dissoziation. Die Dissoziation ist ein Notprogramm, das hilft, das Ereignis zu überleben und ermöglicht, später mit der Erinnerung an das gewaltvolle Ereignis umzugehen, in dem es die Erinnerung vom Bewusstsein abspaltet und nur emotional speichert. Eine überwältigende Situation kognitiv nicht wahrzunehmen, ermöglicht die Situation zu überleben.
“Nach einer traumatischen Erfahrung scheint sich das Selbstschutzsystem des Menschen in einem ständigen Alarmzustand zu befinden, als könnte die Gefahr jederzeit wiederkehren. Der physiologische Erregungszustand hält unvermindert an.” (Herman 2014: 56)
Frau A. leidet unter den Folgen einer bereits langanhaltenden traumatisierenden Gewaltsituation. Es ist anzunehmen, dass sie unter einer «posttraumatischen Belastungsstörung» leidet, worauf ihre körperlichen Leiden, Angstzustände und Depressionen hindeuten. Wobei hier das Trauma nicht vorbei ist, sondern sie sich immer wieder wiederholt. Durch die multiplen Traumata, die Frau A. widerfahren sind, ist Ihr Nervensystem in einem dauernd übererregten Zustand, was sich negativ auf die kognitiven Prozesse und somit auf ihre Selbstwirksamkeiten auswirken. Sie kommt nie zur Ruhe und die Übererregung führen zu langanhalten phsysologischen Veränderungen und akuten Angstzuständen. Die wiederholte Erfahrung von Hilflosigkeit und Ohnmacht wirken sich negativ auf ihre Gefühlsregulation aus. Sie versucht zwar durch das Recherchieren am Computer Kontrolle über ihr Leben herzustellen, spürt sich und ihren Körper aber wenig. Sie setzt sich so wiederholt der Erfahrung der Ohnmacht aus, da sie natürlich merkt, dass sie vom Computer aus, ihre Situation nicht groß beeinflussen kann. Das Wiedererleben von Hilflosigkeit, erfährt sie auch durch das plötzliche Aufblitzen von Flashbacks und dem “Nicht kontrollieren können” ihrer Erinnerung. Dies führt sie in tiefe Erschöpfung und gibt ihr das Gefühl, dass bereits kleine Alltags Herausforderungen zu unüberwindbaren Hindernissen werden.
Wie versuchen Betroffene von Gewalt ihre stressige Lebenssituation zu bewältigen?
Laut des Bewältigungsmodells von Lazarus (2005) hängt die Bewältigungsform stark von den individuellen Bewältigungsressourcen ab, wie diese wahrgenommen und genutzt werden.
Gemäß Lazarus (2005: 238) entsteht ein stressiges Lebensereignis, wenn sich die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt verschiebt und die Erreichung von Zielen, die das eigene Wohlbefinden betreffen, bedroht werden. Es handelt sich um ein stressiges Lebensereignis, wenn die Bewältigung des Ereignisses die eigenen Ressourcen beansprucht oder überfordert. Die Einschätzung von Lebensereignissen nennen Lazarus und Launier (1981: 236) „primäres Bewerten“. Ein Mensch kann ein Ereignis als für das eigene Wohlbefinden irrelevant, positiv oder stressauslösend einschätzen. Stressauslösende Ereignisse können wiederum in Schädigung, Bedrohung oder Herausforderung eingeordnet werden (vgl. Lazarus/Launier 1981: 236). Die Bewältigung eines stressigen Lebensereignisses wird von Lazarus und Launier als Prozess verstanden, bei dem das Individuum alle innerlichen und äußerlichen Anstrengungen unternimmt, um das interne Gleichgewicht und Gleichgewicht zur Umwelt wieder herzustellen (vgl. Lazarus/Launier 1981: 244).
Inwiefern die Bewältigung gelingt, hängt stark von den vorhandenen Bewältigungsressourcen ab. Zum einen welche Bewältigungsressourcen objektiv vorhanden sind, vor allem jedoch, ob diese subjektiv wahrgenommen werden (vgl. Schröder/Schwarzer 1997: 174). So kann ein Mensch objektiv gesehen bspw. viel familiäre Unterstützung erhalten, diese aber nicht wahrnehmen. Diesen Prozess der subjektiven Einschätzung der Bewältigungsressourcen nennen Lazarus und Launier (2005: 238) „Sekundäres Bewerten“. Das „primäre Bewerten“ und „sekundäre Bewerten“ beeinflussen sich stark gegenseitig. Anders als die Bergriffe vermuten lassen, folgen sie nicht unbedingt nacheinander. Die Wahrnehmung der Ressourcen beim „Sekundären Bewerten“ spielen bspw. eine Rolle bei der Einstufung des stressigen Ereignisses in eine Herausforderung, Bedrohung oder Schädigung. Wenn genug Ressourcen vorhanden sind, wirkt ein Ereignis möglicherwiese als bewältigbarer. Ein möglicher Erfolg steht in Aussicht, was das stressige Lebensereignis ebenfalls mit positiven Gefühlen verknüpft und eine mögliche Bedrohung zu einer Herausforderung werden lässt. Wenn allerdings nur wenig Ressourcen wahrgenommen werden, erhöht sich das Gefühl von Gefahr und die Verknüpfung mit negativen Gefühlen, ein Ereignis wird nun mehr als Bedrohung oder Schädigung eingestuft (vgl. Kohlmann 2002: 559).
Objektive Bewältigungsressourcen lassen sich in personale und soziale Ressourcen einteilen. Basierend auf empirischen Forschungen zu Bewältigungsressourcen zählt Brzank (2012: 96) folgende personale Ressourcen auf: Hohes Selbstwertgefühl, optimistische Lebenseinstellung und Religiosität, Bewältigungs- und Problemlösekompetenzen, Selbstwirksamkeit, die Überzeugung das eigene Leben kontrollieren und aktiv gestalten (Kontrollüberzeugung) zu können und den Lebensbedingungen einen subjektiven Sinn geben zu können (Kohärenzsinn). Laut Brzank (2012: 97) wirkt die Erfahrung von Gewalt gravierend auf die Entwicklung personaler Ressourcen. Dies zeigt sich bspw. bei der personalen Ressource der eigene Kontrollüberzeugung. So kam eine empirische Studie aus den 1980er Jahren zu der Erkenntnis, dass mit andauernder Partnerschaftsgewalt, Betroffenen stärker der Überzeugung sind, dass äußere Faktoren eine größere Wirkung auf ihr eigenes Leben hätten als ihr eigenes Handeln (vgl. Brzank 2012: 97). Auch in Bezug auf die Entwicklung der Personalen Ressource des Kohärenzsinns, spielt Gewalterfahrung eine Rolle. Bei der Entwicklung des Kohärenzsinns ist laut zum einen das Gefühl von Sicherheit und zum anderen die Widerspruchsfreiheit des Verhaltens von Menschen (Konsistenz) in der Kindheit relevant (vgl. Brzank 2012: 103). Im Falle von Gewalterfahrungen in der Kindheit, sind die Bedingungen dafür nicht gegeben.
Soziale Ressourcen können in “Soziale Integration” und “Soziale Unterstützung” eingeteilt werden (vgl. Brzank 2012: 98). Wonach Soziale Integration das Ausmaß an struktureller und quantitativer Einbettung in ein soziales Netzwerk meint, Soziale Unterstützung hingegen die Qualität der Beziehungen und deren Unterstützungsfähigkeit in herausfordernden Lebensereignissen. Es wird von einer wechselseitigen Beziehung der personalen und sozialen Ressourcen ausgegangen, bspw. weisen verschiedene Studien daraufhin, dass eine höhere Anzahl an personalen Ressourcen zu einer Erhöhung der sozialen Ressourcen führen (vgl. Brzank 2012: 109). Soziale Ressourcen werden besonders in Krisenzeiten relevant, wenn die personalen Ressourcen nicht mehr ausreichen (vgl. Brzank 2012: 100). Laut Brzank (2012: 96) kann “im Fall von fortgesetzter Partnergewalt […]angenommen werden, dass sowohl Lebensgeschichte und sozialer Kontext als auch der soziale Lebenszusammenhang keine Bedingungen für eine gute Bewältigung von Krisensituation schaffen”.
Zur Bewältigung eines stressigen Lebensereignisses nennt Lazarus laut Brzank (2012: 72f) zwei verschiedene Formen, sogenannte Copingstrategien. Diese sind gleichwertig und werden je nach Bedarf der Situation angewendet. Bei der problemorientierten Form wird direkt beim Problem angesetzt: Informationen werden beschaffen, Alternativen gesucht, neue Fähigkeiten oder Verhaltensweisen angeeignet oder soziale Ressourcen in Anspruch genommen (vgl. Brzank 2012: 72f, Ueckeroth 2014: 53). Bei der emotionalen Form hingegen liegt der Abbau des emotional aktivierten Zustandes im Vordergrund bspw. durch „Entspannungstechniken, aber auch mit kognitiven Strategien wie Akzeptieren, Relativieren, Neuinterpretieren, positives (Um)Denken, neue Sinnfindung, Setzen von Prioritäten, Distanzieren, Vermeiden oder Ablenken“ (Brzank 2012: 72f).
Die zahlreichen Gewaltbeziehungen von Frau A. haben auf die Entwicklung ihrer personalen Ressourcen eingewirkt. Frau A. konnte in ihrer Kindheit kein Kohärenzgefühl entwickeln. Sowohl durch verschiedene gescheiterte Fluchtversuche als auch ein traumatisiertes Nervensystem, hat Frau A. zahlreiche Ohnmachtserfahrungen machen müssen. Frau A. konnte wenig Selbstwirksamkeit und Kontrolle über das eigene Leben erfahren. Zudem hat Frau A. ein geringes Selbstvertrauen und zeigt eine negative Lebenseinstellung. In der Situation wird das u.a. in ihrer Überforderung, zu wissen was ihr jetzt guttun könne, ersichtlich. In ihrer Recherche und der aktiven Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, zeigt sich allerdings ihre Bewältigungs- und Problemlösekompetenzen. Frau A. ist wenig sozial integriert. Zur Familie hat sie Kontakt abgebrochen und aufgrund fehlender Integration, musste sie mehrfach Schutz im Frauenhaus suchen. Eine wichtige soziale Ressource ist ihr Mann, auf den sie in der Situation dingend versucht zurückzugreifen. Frau A. nimmt Soziale Unterstützung wahr bspw. bei der Opferhilfe, Frauenhäusern und der Staatsanwaltschaft. Frau A.
versucht ihre Situation problemorientiert zu bewältigen, holt sich Information, sucht nach alternativen Handlungsmöglichkeiten und aktiviert soziale Ressourcen.
Was stärkt Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit?
Die sozial-kognitive Theorie von Albert Bandura (1995) legt besonderen Fokus auf den Einfluss des sozialen Umfelds auf die Entwicklung von Verhaltensweisen. Er betont die Relevanz kognitiver Denkprozesse für sämtliche Lebensbereiche des Menschen, einschließlich Motivation, Emotion und Handlungen (vgl. Pervin 2000: 378).
Die sozial-kognitive Theorie hebt hervor, dass Menschen bestimmte Erwartungen bezüglich zukünftiger Ereignisse und Überzeugungen über sich selbst pflegen. Zum Beispiel entwickeln sie Erwartungen bezüglich des Verhaltens anderer Menschen und rechnen mit Belohnungen oder Bestrafungen für ihr eigenes Verhalten in spezifischen Situationen. Zusätzlich haben sie festgelegte Überzeugungen darüber wie sie Aufgaben und Herausforderungen in bestimmten Situationen bewältigen können (vgl. Pervin 2000: 384).
Laut Pervin beschreibt Bandura einen entscheidenden Faktor auf das Handeln der Wahrnehmung der eigenen Wirksamkeit. Wenn Menschen über ihre Handlungen nachdenken oder bereits handeln, beurteilen sie ihre Fähigkeit, den Anforderungen unterschiedlicher Aufgaben gerecht zu werden. Diese Selbstwirksamkeitsurteile beeinflussen das Denken zum Beispiel „Ich kann das tun und werde es schaffen“ im Gegensatz zu „Das werde ich nie schaffen. Was werden die anderen von mir denken?“, das Fühlen (Aufregung und Freude im Vergleich zu Angst und Depression) sowie das Handeln (mehr Engagement im Gegensatz zu Hemmung und Handlungsunfähigkeit). Eine Person legt Standards und Ziele fest und fällt Urteile darüber, ob sie die Aufgabe gemäß den Leistungszielen bewältigen kann (vgl. Pervin 2000: 388f.).
Zur sozial-kognitiven Perspektive der Motivation dienen individuell festgelegte Ziele oder Standards eines Individuums als Leitlinien für sein Handeln. Die Person erwägt verschiedene Handlungsoptionen und trifft auf Grundlage der erwarteten Ergebnisse (sowohl extern als auch intern) sowie der wahrgenommenen Selbstwirksamkeit eine Entscheidung bezüglich ihres konkreten Verhaltens. Nach der Ausführung der Handlung erfolgt eine Überprüfung des Ergebnisses, sowohl durch äußere Belohnungen von anderen als auch durch eine innere Selbstreflexion (vgl. Pervin 2000: 392f.). «Erfolgreiche Handlungen können zu einer erhöhten Selbstwirksamkeit führen, so daß entweder die Anstrengungen vermindert oder für die Zukunft höhere Standards gesetzt werden können.» (Pervin 2000: 393)
Möglicherweise erlebte Frau A. wenig Erfolgserlebnisse in ihrer Kindheit. Sie erhielt kontinuierliche negative oder übermäßig kritische Rückmeldungen vom sozialen Umfeld. Frau A. fehlte die soziale Unterstützung und positive Ermutigung durch Familie, Freunde oder Kollegen. Frau A. erlebte bereits früh Gewalt. Traumatische Erfahrungen, insbesondere in der Kindheit, können das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten nachhaltig beeinflussen. Die Auswirkungen von traumatischen Erlebnissen können die Fähigkeit, Herausforderungen zu bewältigen, stark beeinträchtigen. Das Fehlen von positiven Vorbildern, denen jemand nacheifern kann, kann die Fähigkeit einer Person beeinträchtigen, sich selbst als wirksam zu erleben. Positive Vorbilder spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von Selbstwirksamkeit. Frau A. hat all diese Faktoren erlebt, die ungünstig für die Förderung ihrer Selbstwirksamkeit waren, weswegen sie heute bei erneuten Herausforderungen über wenig Fähigkeiten verfügt.
Welchen Einfluss haben Gendernormen auf die Denkstruktur von Frauen oder Mädchen in einer Gefahren-, und oder Gewaltsituation?
Binäre Gendernormen, die in gesellschaftlichen Strukturen und kulturellen Leitbildern verankert sind, unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Menschen: Männern und Frauen. Zwei Geschlechter, denen unterschiedliche Eigenschaften, Aufgabenbereiche und Fähigkeiten zugeschrieben werden (vgl. Hark/ Meißner 2018: o.S.). Es existieren verschiedene kulturelle Deutungsmuster, die erklären, wie Männer und Frauen «sind». Dabei wird der Mann häufig als aktiv, rational, aggressiv, dominant und autonom konstruiert während der Frau «Charaktereigenschaften» wie Passivität, Emotionalität, Intuition, Abhängigkeits-, Anpassungsbestrebungen und Beziehungsorientierung zugeschrieben werden (vgl. Stövesand 2006: 60f).
Eng verbunden mit diesen vermeintlich natürlichen Eigenschaften ist die geschlechtsbezogene Arbeitsteilung, infolgedessen die Frau neben der unbezahlten und gesellschaftlich wenig anerkannten Care-Arbeit dafür verantwortlich gemacht wird, dem Mann in der häuslichen Sphäre einen Zufluchts-, und Erholungsort zu schaffen. Während sich der Mann in der Sphäre der Öffentlichkeit bewegt, wird der Frau als Handlungsfeld der private Raum zugeschrieben. Diese Unterteilung in private und öffentliche Sphäre ist grundlegend für die Sozialstruktur moderner Gesellschaften und die Asymmetrie im Geschlechterverhältnis (vgl. Stövesand 2006: 61f).
Obwohl wir mittlerweile in einer Gesellschaft leben, in der Männer und Frauen per Gesetz gleichberechtigt sind und der Ausschluss der Frau aus dem öffentlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben vorbei ist, wirken patriarchale Deutungsmuster noch immer. Stövesand (2006: 56) schreibt, dass «die Anwendung direkter und indirekter Gewalt auch heute noch als Mittel der Aufrechterhaltung von Abhängigkeits-, und Ausbeutungsverhältnissen […]» dient. Gewalt in intimen Beziehungen muss vor dem Hintergrund einer strukturell gewalttätigen Gesellschaft betrachtet werden, denn ohne diese übergeordnete Perspektive bleibt die Auseinandersetzung schlichtweg lückenhaft und unvollständig (vgl. Stövesand 2006: 56).
Wir alle bewegen uns innerhalb normativ verfasster Differenzordnungen, die Zugehörigkeiten und Identitätspositionen festlegen und je nachdem politische und kulturelle Privilegieren sichern. So ist sexuelle Gewalt gegen Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen, kurz FINTA* Personen ohne einen gesellschaftlichen Diskurs, der diese Menschen als verletzungsoffen konstruiert, nicht denkbar (vgl. Plößer, Micus-Loos 2022: 64). Vergeschlechtliche Zuschreibungen und Diskurse sind historisch und kulturell gewachsene Konstrukte und in Bezug auf häusliche Gewalt aus vielerlei Hinsicht relevant. So führt die patriarchale Definition von Weiblichkeit (abhängig, ängstlich, schwach) laut Stövesand (2006: 60), die sich in ihren Ausführungen auf Connell bezieht, in Fällen häuslicher Gewalt zu einer Art kulturellen Entwaffnung, die vermutlich ebenso wirkungsvoll ist, wie die tatsächliche physische Entwaffnung. Obwohl viele Frauen rein physisch in Lage sind, sich gegen den Missbrauch zu wehren und zu verteidigen, akzeptieren sie die Zuschreibungen des misshandelnden Mannes, dass sie hilflos und unfähig sind. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie mächtig Gendernormen in Bezug auf unsere Selbstwahrnehmung, Selbsteinschätzung und unser Selbstbild wirken. Sie konstruieren einen «Normalzustand», eine Norm von der abzuweichen bedeutet, sanktioniert und ausgeschlossen zu werden. Dieser «Normalzustand» wird durch gesellschaftliche Diskurse, gesetzliche Rahmenbedingungen und der fortwährenden Performanz, der Inszenierung gängiger Normen durch Einzelne, hergestellt und produziert.
Frau A. wurde in einer patriarchalen Gesellschaft geschlechtsspezifisch als Frau sozialisiert. Wie stark sie normativen Bildern von Weiblichkeit verhaftet ist, lässt sich schwer sagen. So oder so ist Frau A. dem permanenten gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, normativen Vorstellungen zu entsprechen. Dabei stößt sie nicht nur an äußere, sondern vor allem an innere Grenzen. Denn das Wissen darum, welches Verhalten anerkannt und welches sanktioniert wird, wird von Diskursen und Normen geprägt und wirkt sich auf ihre Handlungsfähigkeiten aus.
Warum ist die PSA so ambivalent zwischen Einschreiten und nicht?
Wie erklären sich die vielen Ambivalenzen in der Sozialen Arbeit?
Heiko Kleve (2007) postuliert in seiner Postmodernen Theorie der Sozialen Arbeit die Ambivalenz – Lastigkeit als zentrales Merkmal der Sozialen Arbeit und fordert, diese auszuhalten, ja gar zu feiern, statt zu negieren oder auszublenden. Er bedient sich dabei an den Konzepten des Konstruktivismus, der Systemtheorie nach Luhmann und Prinzipien der Postmoderne. “Postmoderner Sozialarbeit” beschreibt eine theoretische Perspektive auf die Soziale Arbeit, die fordert, die Profession Soziale Arbeit, als eine postmoderne Profession zu sehen (vgl. Kleve 2007: 30). Ende 19. Jahrhundert, anfangs 20. Jahrhundert treffen wir auf eine gesellschaftliche Situation der Umbrüche, hervorragender technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse, politische Umwälzungen, kurz der Vollendung der Moderne. In dieser Umbruch Zeit entsteht die professionelle Soziale Arbeit als Antwort auf die Probleme, die sich aus der Modernisierung der Gesellschaft ergaben. Was waren nun die Probleme, die sich aus der Modernisierung ergaben? Laut Kleve waren drei Problemkategorien massgebend: Erstens das Phänomen der Massenarmut und- Arbeitslosigkeit, die aus der Industrialisierung und der daraus folgenden explosiven Zuwanderung in die Städte folgte. Zweitens, dass familiäre Banden aufgrund dieser Entwicklungen vermehrt auseinandergerissen wurden bzw. die Grossfamilie zerbrach und die Kleinfamilie entstand (vgl. Kleve 2007:30). Und Drittens die Entwicklung der Säkularisierung und das dadurch wegfallende, moralisch religiös motivierte, freiwillige, Engagement. Diese drei Faktoren führten dazu, dass die herkömmlichen Hilfssysteme, die die Gesellschaft bis anhin regulierten und stabilisierten, nicht mehr griffen, bzw. an ihre Grenzen stießen. Diese Lücke wurde von der bürgerlichen Frauenbewegung aufgegriffen und gilt als Ausgangspunkt für die neue Profession Soziale Arbeit (vgl. Kleve 2007:31).
Die Profession Soziale Arbeit ist laut Kleve (2007: 43) seit ihrer Gründung Ende 19. Jahrhundert, anfangs des 20. Jahrhundert mit einer Vielzahl von strukturellen Dilemmata konfrontiert. Einer der bekanntesten Widersprüche in der Sozialen Arbeit ist ihr doppeltes Mandat: Einerseits helfen, andererseits kontrollieren; es unterstreicht, dass Soziale Arbeit zumeist eine vom Staat abhängige Hilfestellung ist und dazu dient Gesellschaft zu stabilisieren (vgl. Bieker et.al. 2022: 57). Ein weiterer prägender Widerspruch ist der Widerspruch Hilfe und Nichthilfe. Er beschreibt, dass die Sozialarbeiter*in eine paradoxe Sache tun muss; sie muss einen Hilfsprozess starten und eine Beziehung zur Klient*in aufbauen, um den Hilfeprozess so rasch wie möglich wieder in Nichthilfe zu überführen (vgl. Kleve 2007: 34). Das Sozialarbeiterische Motto ist schliesslich «Hilfe zur Selbsthilfe». Dabei spielen auch öffentliche Kassen eine Rolle, wie Kleve erwähnt, die verlangen, dass Hilfe effizient eingesetzt werden soll (2007: 34). Kleve beschreibt, dass sich solche Ambivalenzen als gegensätzliche soziale Erwartungen beobachten lassen und bei den Professionellen der Sozialen Arbeit zu Gefühlen des Hin- und Her- gerissen-seins führen bzw. einem Gefühl, nicht entscheiden zu können. Salopp gesagt; Die Professionellen der Sozialen Arbeit stehen zwischen vielen Stühlen, die widersprüchliche Erwartungen an sie stellen. Dazu gesellt sich noch das Problem, dass Soziale Arbeit Mühe hat, eine klare Berufsidentität zu bilden, da sie Überschneidungen mit vielen Disziplinen hat, sozusagen an ihrer «Allzuständigkeit» leidet. Dies kann im Alltag der Sozialarbeitenden, zusätzlich zum Aushalten der grundsätzlichen Ambivalenzen, zu Überforderungszuständen führen (vgl. Kleve 2007: 43).
Kern der postmodernen Theorie der Sozialen Arbeit ist also die Forderung, Ambivalenz als Grundlage, als Markenzeichen, ja sogar als Stärke der Profession hervorzuheben, weil sie als Wesensmerkmal die Geschichte der Profession seit Anbeginn begleitet (vgl. Kleve, 2007:29).
Während nun Kleve feststellt, dass Ambivalenz “das” Wesensmerkmal der Sozialen Arbeit ist, beobachtet er sogleich, dass er mit dieser Feststellung fast allein dasteht. Theorien der Sozialen Arbeit versuchen ansonsten eher künstlich Eindeutigkeit herzustellen, Ordnung zu schaffen und Widersprüchlichkeiten in der Praxis zu negieren bzw. auszublenden (vgl. Kleve 2007: 17). Oder spätestens, wenn es darum geht, wie in der Praxis mit Widersprüchlichkeiten umgegangen werden soll, Empfehlungen abzugeben, wie die Widersprüche zu glätten seien (vgl. Kleve 2007: 18). Der Versuch Eindeutigkeit herzustellen, ordnet Kleve einem modernen Denken zu. Das Postmoderne Denken geht darüber hinaus und fordert die Akzeptanz von Vielfalt und Ambivalenz und den kreativen Umgang damit. Er postuliert weiter einen dritten Weg: jenseits der Gegensätzlichkeit, aber auch jenseits des Ausblendens. Es geht laut Kleve um die Überzeugung, dass wir in einer fragmentierten Welt, in einer postmodernen Welt leben und deshalb Theorien brauchen, die das Uneindeutige, Vielfältige, Mehrdeutige aushalten und Sozialarbeitende daraus schöpfen können, anstatt auf Eindeutigkeit zu pochen und Realitäten auszublenden (vgl. Kleve 2007: 26). Die soziale Arbeit sollte sich und ihre Uneindeutigkeit feiern und offene, kontextuell sich verändernde Selbstbeschreibungen finden und zugeben, dass wir alle lernen müssen, mit Ambivalenz zu leben, sie als Motoren wie Kleve sagt von Prozessen der Kreativitäts- und Möglichkeitserzeugung zu nutzen (vgl. Kleve 2007: 44).
Die PSA hat verschiedene, sich zum Teil widersprechende Aufträge zu erfüllen. Einerseits begleitet sie Frau A. und fühlt sich dafür verantwortlich, sie in ihrer heiklen Verfassung, nach dem Vorfall am Morgen, weiter zu begleiten und zu beraten. Zudem hat sie die Aufgaben als verantwortliche Beraterin bspw. innerhalb der Frist die Opferhilfe zu erreichen. Gleichzeitig muss sie Präsenzdienst leisten. All diese Anforderungen stressen sie. Sie nimmt die Widersprüche nicht als Teil ihrer Arbeit wahr, sondern macht sich Selbstvorwürfe, bzw. schiebt die Schuld auf ihr Gestresst-Sein, auf ihr eigenes “Versagen”. Sie versucht krampfhaft den Überblick zu behalten und Ordnung herzustellen, statt um die Ambivalenzen zu wissen und sie als Teil ihrer ” Profession “ zu sehen, zu akzeptieren und bestenfalls daraus zu schöpfen.
5.2 Interventionswissen – Wie kann die PSA Frau A. im Stabilisierungsprozess unterstützen und dabei ihre Bewältigungsstrategien anerkennen?
Personenzentrierte Gesprächsführung
Beim Personenzentrierten Ansatz, nach Carl Rogers (1982), steht laut Rohr (2017: 122) die Person im Mittelpunkt und nicht ihr Probleme. Grundlegend ist dabei die Haltung, mit der einer Person begegnet wird, viel mehr als die angewandten Methoden (vgl. Lindner/Weinberger 2011: 12).
Die Grundannahme Rogers (1991: 213) ist, dass jeder Mensch die angeborene Tendenz hat, die eigenen Fähigkeiten immer weiterzuentwickeln, um den eigenen Organismus zu erhalten und zu fördern. Mit Organismus meint Rogers, Körper, Emotionen und Kognition (vgl. Linder/Weinberger 2011: 14). Die Tendenz die Fähigkeiten weiterzuentwickeln, nennt Roger Aktualisierungstendenz. Durch die Aktualisierungstendenz ordnet der Organismus Erfahrungen danach ein, inwiefern sie für den Organismus einschränkend oder förderlich wirken. Darauf aufbauend sorgt er dafür möglichst förderliche Erfahrungen zu wiederholen (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 64). Sofern die Umweltbedingungen entwicklungsunterstützend sind, kann laut Rogers auf die Aktualisierungstendenz vertraut werden, um Herausforderungen erfolgreich zu überwinden. Allerdings gibt es vielerlei Umstände, in denen durch psychische oder physische Elemente der Umwelt die Aktualisierungstendenz behindert oder gar verhindert wird (vgl. Rogers 1991: 212).
Die Erfahrungen geschehen in Interaktion mit der Umwelt und werden durch den Organismus danach bewertet, ob sie positiv und relevant für den Organismus sind (vgl. Linder/ Weinberger 2011: 15). Aus der Ansammlung von Erfahrungen bildet sich im Laufe der Kindheit ein Selbstkonzept (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 64). Das Selbstkonzept ist das Bild, das ein Mensch von sich selbst in Beziehung zur Umwelt hat (vgl. Lindner/ Weinberger 2011: 16). Es bildet sich aus einem ersten unverfälschten Organismischen Wertungssystem und dem Einfluss anderer Personen. Das Organismische Wertungssystem ist nach Rogers eine Art unfälschlicher Messfühler, der Elemente in der Umwelt danach einordnet, ob sie zum Organismus gehören und relevant für ihn sind (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 64). Da der Mensch jedoch nach Rogers aus seiner Evolution heraus ein starkes Bedürfnis nach positiver Beachtung hat, schließt er auch fremde Erfahrungen und Bewertungen in sein Selbstkonzept mit ein. Er behandelt fremde Erfahrungen beinahe, als seien sie seine eigenen. Dadurch wird die eigene Persönlichkeit destabilisiert und das eigene Organismische Wertungssystem beeinträchtigt oder sogar außer Kraft gesetzt. Aus der Kombination eigener und fremder Erfahrungen bildet sich schließlich ein Selbstkonzept, welches die eigenen Wahrnehmungen, Gedanken und das Verhalten beeinflusst (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 65). Ein Beispiel soll dem besseren Verständnis dienen: Ein Mädchen hat im Kindesalter häufig Wutausbrüche. Von ihren Eltern und anderen Erziehungsperson bekommt sie immer wieder zu verstehen, dass sie keinen Grund habe so wütend zu sein und ihre Wut nicht so ausdrücken dürfe. Mit der Zeit lernt, dass Mädchen, ihre Wut zu unterdrücken und integriert in ihr Selbstkonzept, dass sie keine wütende Person ist.
Neben der Aktualisierungstendenz, die der Erhaltung des eigenen Organismus dient, entwickelt der Mensch nun auch eine Aktualisierungstendenz zur Erhaltung und Erweiterung des eigenen Selbstkonzeptes. Diese wird Selbstaktualisierungstendenz genannt (vgl. Lindner/Weinberger 2011: 17). Erfahrungen werden nun auch danach bewertet, ob sie für das Selbstkonzept bedeutsam sind. Je nach Relevanz werden sie ins Selbstkonzept aufgenommen oder ignoriert (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 66).
Möglich ist auch, dass gemachte Erfahrungen mit dem Selbstkonzept gar nicht übereinstimmen. In solchen Fällen spricht Rogers von Inkongruenzerfahrungen. Inkongruenz ist laut Rogers (1991: 214) «die Diskrepanz, die sich einstellen kann zwischen dem Erleben des Organismus und dem Selbstkonzept». Es werden gewisse Körper- und Sinneserfahrungen gemacht, die nicht zum Selbstkonzept gehören, weshalb sie vom Bewusstsein geleugnet oder verzerrt werden. Um das vorherige Beispiel aufzugreifen, das Mädchen macht in ihrer späteren Lebenszeit Sinneserfahrungen, in denen sie Wut verspürt. Da dies jedoch nicht zur ihrem Selbstkonzept passt, wird ihre Emotion verzerrt. Sie kann die Wut nicht einordnen oder nimmt sie als eine andere Emotion wahr (vgl. Rogers 1991: 214).
Laut Straumann (2013: 73) ist der Kern der Beratung nach dem personenzentierten Ansatz, Beziehungen und die Umgebung der Beratenen Person so zu gestalten, dass sie die weitere Entwicklung der natürlichen Aktivierungstendenz fördern. Ein wesentlicher Bestandteil dessen, ist die Beziehung zur Beratenden Person. Wenn die Beziehung in der Beratung entwicklungsförderlich ist, kann die Beratene Person andere Sicht- und Herangehensweisen explorieren und auch über die Beratung hinaus anwenden (vgl. Lindner/Weinberger 2011: 24f). Eine entwicklungsförderliche Beratungsbeziehung hat laut Rogers (1991: 193) drei Bestandteile. Empathisches Verstehen, bedingungslose Wertschätzung und Echtheit/Kongruenz der Beratenden Person.
Empathisches Verstehen meint «den inneren Bezugsrahmen des anderen möglichst exakt wahrzunehmen, mit all seinen emotionalen Komponenten und Bedeutungen, gerade so, als ob man die andere Person wäre, jedoch ohne jemals die, als-ob’-Position aufzugeben» (Rogers 1959 zit. nach Lindner/Weinberger 2011: 67). Die beratende Person fühlt sich ein, ohne jedoch den Bezug zur eigenen Perspektive zu verlieren. In der heutigen Kommunikationstheorie, beinhaltet empathisches Verstehen das Verstehen von Sprache, non-verbaler Signalen oder dem Klang der Stimme (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 71).
Bedingungslose Wertschätzung bedeutet die beratene Person weder gedanklich noch emotional für ihr Verhalten zu beurteilen. Es geht darum den Menschen zu schätzen unabhängig davon, wie er sich äußert oder verhält. Das bedeutet auch ihn so anzunehmen, wie er sich zeigt und selbst von sich sagt, wie er ist und als beratende Person dahinter kein «verstecktes» selbst zu vermuten (vgl. Rogers 1991: 199f).
Echtheit oder Kongruenz meint, dass die beratende Person sich neben dem empathischen Verstehen des Gegenübers, ihrer eigenen Gedanken und Gefühle deutlich gewahr ist und diese, wenn es angemessen erscheint, auch in der Beratung ausdrücken kann (vgl. Rogers 1991: 201f). Der Begriff «Kongruenz» bedeutet genauer, dass das Innere der beratenden Person sich mit dem, was sie nach außen zeigt, deckt (vgl. Sander/Ziebertz 2010: 79). Dabei geht es darum keine Rolle zu spielen, sondern sich selbst als Person in die Beratungsbeziehung miteinzubringen (vgl. Lindner/Weinberger 2011: 53).
Die PSA bemüht sich, sich in ihrer Perspektive zurückzunehmen und zunächst durch niederschwellige Fragen zu verstehen, wo sich Frau A. emotional und in ihrem Handeln befindet. Es ist aber ersichtlich, dass das empathische Verstehen der PSA in dieser Situation viel Anstrengung kostet. Die PSA ist sehr kongruent. Sie hält Frau A. den Spiegel vor ihrer eigenen Handlung und der gemeinsamen Abmachung in der Beratung. Dadurch ermöglicht sie Frau A. den Widerspruch zwischen den eigenen Erfahrungen und dem Selbstkonzept zu machen. Die PSA versteht zwar die Gründe für das Handeln von Frau A., begegnet ihr allerdings nicht mit bedingungsloser Wertschätzung. Die PSA verurteilt Frau A. für ihr Handeln und erkennt es nicht als mögliche Bewältigungsstrategie an. Aus ihren Augen ist es für das vereinbarte Ziel, das Wohlbefinden von Frau A., kontraproduktiv.
Motivierende Gesprächsführung
Die Motivierende Gesprächsführung (engl. Motivational Interviewing: MI) wurde von dem US-amerikanischen Psychotherapeuten William R. Miller entwickelt und ist ein kooperativer Gesprächsstil, der darauf abzielt, Menschen in ihrer Motivation und ihrem Engagement für Veränderung zu stärken. Eine grundlegende Annahme der MI ist, dass Menschen Veränderungen meist ambivalent gegenüberstehen. Ambivalenz wird in diesem Zusammenhang auf der einen Seite als Vorbereitung und Voraussetzung für Veränderung betrachtet und auf der anderen Seite als Zustand verstanden, in dem es leicht zu Stagnation kommen kann (vgl. Miller/Rollnick 2015: 27f). Grundsätzlich zeichnet sich die ambivalente Person dadurch aus, zwei unvereinbare Dinge zu wollen. Dabei sind Argumente, die für oder wider Veränderung sprechen, bereits in der ambivalenten Person angelegt. Die meisten Menschen sind sich zum Beispiel den Folgen gesundheitsschädlicher Handlungen, wie dem Rauchen, bewusst. Doch neben dem Wissen, was richtig und in diesem Falle gesund wäre, gibt es immer auch Beweggründe, die im Widerstand dazu stehen (vgl. Miller/Rollnick 2015: 20f). Die Steigerung des Diskrepanz Erlebens wird in der MI als Hauptmotor für Veränderungsprozesse betrachtet, dabei hat die beratende Person die Funktion, Diskrepanzen, die bereits von der Klient*in empfunden werden, aufzuzeigen und zu verdeutlichen. Relevant ist außerdem, dass die Klient*in ihre Argumente, die für Veränderung sprechen, selbst präsentiert (vgl. Warschburger 2009: 93).
Miller und Rollnick (2015: 18) gehen davon aus, dass Sprache innere Einstellungen nicht nur widerspiegelt, sondern aktiv formt. Deshalb zielt die Methodik des MIs darauf ab, Gespräche so zu gestalten, dass Menschen aufgrund ihrer Wertevorstellungen und Interessen aus sich selbst heraus über das Thema der Veränderung zu sprechen kommen. Die für Veränderungsprozesse notwendige Motivation wird demnach nicht als intrapersonelle Eigenschaft verstanden, die gefördert und geweckt werden muss und aus Gründen der Einsichtslosigkeit verweigert werden kann, sondern als interpersoneller Prozess, der durch Gespräche überhaupt erst angestoßen und ermöglicht wird (vgl. Warschburger 2009: 92). Wenn jedoch die beratende Person einer ambivalenten Person gegenüber für Veränderung argumentiert, kann davon ausgegangen werden, dass die ambivalente Person mit Gegenargumenten reagiert (vgl. Miller/Rollnick 2015: 28). Dieser Korrektur-Reflex, mit dem beratende Personen häufig zu kämpfen haben, wird von Miller und Rollnick (2015: 20) als „[…] Wunsch, das, was gerade schiefläuft, geradezurücken, den Menschen umgehend auf einen besseren Kurs zu bringen und dabei vor allem auf das lenkende Eingreifen zu vertrauen“ beschrieben und basiert auf der Annahme, dass die helfende Person am besten weiß, was für die andere Person gut und richtig ist. Wie bereits angedeutet führt diese «belehrende» Haltung auf Seiten der Klient*innen häufig zu einer Abwehr-, und Verweigerungsreaktion (vgl. Miller/Rollnick 2015: 18-22).
Die vier grundlegenden Kommunikationsmethoden, die im MI genutzt werden, sind offenen Fragen, Bestätigungen, Reflexionen und Zusammenfassungen. Dabei legt MI als Lösungsfokussierter Ansatz den Fokus bei der Formulierung offener Fragen auf die Gründe der Veränderung und weniger auf die Eruierung des Status quo. Neben den Kommunikationsmethoden fußt MI auf einer klaren Haltung, die folgende vier Elemente umfasst: Partner*innenschaft, Akzeptanz, Mitgefühl und Evokation. Die MI-Haltung wird von Miller und Rollnick als Fundament jeder MI-Intervention betrachtet und im Folgenden Abschnitt näher beschrieben (vgl. Endrejat/Meinecke 2021: 23ff).
Ein Grundpfeiler der partner*innenschaftlichen Haltung ist der Respekt vor dem anderen Menschen. Im MI-Prozess werden alle Beteiligten als Expert*innen ihres Lebens betrachtet. Die beratende Person sollte im MI-Prozess als Partner*in und helfende Person wahrgenommen werden und durch ihre Handlungen eine positive zwischenmenschliche Atmosphäre fördern. Dabei ist sie sich eigenen und fremden Erwartungen bewusst und in der Lage offen und aufrichtig mit diesen umzugehen. Vom Korrektur- Reflex und dem damit verbundenen Gefühl, Antworten und Lösungen liefern zu müssen, nimmt sie bewusst abstand. Dabei wird zwischen vier Aspekten unterschieden. Die vier Aspekte der Akzeptanz umfassen die bedingungslose Wertschätzung, die Unterstützung der Autonomie, Empathie und Würdigung. Aspekte die auf ähnliche Weise in der Arbeit von Carl Rogers aufzufinden sind (vgl. Miller/Rollnick 2015: 30ff). Mitgefühl drückt sich im MI-Prozess dadurch aus, sein Handeln danach auszurichten, das Wohlbefinden der anderen Person aktiv zu fördern. Bedürfnisse werden erstgenommen und priorisiert. Die letzte Komponente der vier MI-Grundhaltungen ist die Evokation. Evokation bedeutet sich in der beratenden Arbeit an den Ressourcen und Stärken der Klient*in zu orientieren und sich im Zuge dessen von einem defizitären Blick zu verabschieden. Es wird davon ausgegangen, dass Klient*innen alles, was sie für eine gelingende Veränderung brauchen, bereits in sich tragen und die beratende Person lediglich unterstützend tätig wird (vgl. Miller/Rollnick 2015: 35ff).
Neben den verschiedenen grundlegenden Kommunikationsmethoden und der MI-Haltung wird außerdem zwischen vier Phasen unterschieden, die den MI-Prozess auszeichnen und Veränderungsunterstützung ermöglichen und aufbauen. Es wird zwischen der Phase des Beziehungsaufbaus, der Fokussierung, der Evokation und der Abschließenden Planung unterschieden. Dabei sind alle vier Phasen miteinander verwoben und greifen ineinander (vgl. Endrejat/Meinecke 2021: 22f).
In der niederschwelligen Beratung gelingt es der PSA durch die Formulierung offener Fragen («Was brauchst du, um jetzt gut auf dich zu achten?») Frau A. in ihrem Veränderungsprozess zu begleiten. Sie unterstützt Frau A. darin Ambivalenzen zu erkennen und fördert diese durch ihre Selbstoffenbarung (»Ich mache mir Sorgen, wenn ich dich so lange am PC arbeiten sehe»). Durch das Gespräch entwickelt Frau A. die Motivation ihre Situation zu verändern und duschen zu gehen. Außerdem gelingt es der PSA ihren Korrektur-Reflex zu unterdrücken und Frau A. den Raum zu geben, selbst über den Gegenstand der Veränderung zu sprechen. Die verschiedenen Aspekte der MI-Grundhaltung lassen sich erahnen.
Traumapädagogisches Handeln
Es ist wichtig, bei der Arbeit mit traumatisierten Menschen Massnahmen zur Kontrollerfahrung, Selbstregulierung und den Aufbau verlässlicher Beziehungen in einem sicheren Umfeld zu implementieren. Zum Beispiel: Das Aktvieren von neuen Fähigkeiten, die jemand braucht und selbstmobilisieren lernt, um auch unter Belastung sein Leben angenehmer zu gestalten. Die Stabilität zeigt sich darin, ob Notfallreaktionen erfolgreich verhindert oder reguliert werden können. Daher erfordert die Traumabewältigung zwar spezielle Kenntnisse, darf jedoch nicht als isoliertes Fachgebiet betrachtet werden, da traumatisierte Personen überall anzutreffen sind und die Integration traumasensibler Ansätze eine Neuausrichtung der Grundprinzipien psychosozialer Arbeit erfordert.
Da Traumaverarbeitung nicht zwangsläufig eine dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Funktionsfähigkeit bedeutet, müssen die Grundlagen der psychosozialen Arbeit generell überdacht werden. Insbesondere, wenn Anspannung die Verarbeitung einschränkt und ein erhöhtes Spannungsniveau zu Aggressivität, Konzentrationsstörungen und Konfliktpotenzial führt, ist eine ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstregulierung erforderlich. Dies ermöglicht, im Kontakt mit traumatisierten Menschen ein stabiler Anker im Hier und Jetzt zu sein und gleichzeitig ein Vorbild für Selbstfürsorge und Spannungsregulation (vgl. Gahleitner et al. 2015: 22).
Die Grundlage für professionelles Handeln besteht in der Beziehung zwischen Fachkräften und ihren Klient*innen oder Patient*innen, die während des professionellen Handelns entsteht. Diese Beziehung bildet die unerlässliche Basis für Entwicklungs- und Heilungsprozesse. Es erfordert von den Fachleuten, sich auf emotionaler Ebene auf die Beziehung zu den Patienten einzulassen, gleichzeitig jedoch die notwendige professionelle Distanz zu wahren. Fachkräfte sind kontinuierlich gefordert, diese Spannungen auszubalancieren. Fachkräfte sollten akzeptieren, dass solche Unsicherheiten unvermeidbar sind, jedoch durch gemeinsame Reflexion höchstens verringert werden können (vgl. Gotthardt-Lorenz/Steinhardt 2015: 212f).
Durch Empathie zeigt die PSA nicht nur Verständnis für die individuellen Herausforderungen von Frau A., sondern schafft auch eine Vertrauensbasis, die für den Erfolg des Stabilisierungsprozesses entscheidend ist. Die PSA geht wertschätzend auf Frau A ein. Diese Wertschätzung beinhaltet auch die Stärkung von Frau A., sodass sie ihre Ressourcen und Fähigkeiten entfalten kann. Die PSA zielt darauf ab, Selbstbestimmung und Autonomie von Frau A. zu fördern.
5.3 Erfahrungswissen – Woran erinnere ich mich, was kenne ich aus ähnlichen Situationen?
Das Setzen von Prioritäten spielt in der Sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Dies erfordert die Fähigkeit, bewusst Entscheidungen zu treffen und sich auf bestimmte Dinge zu konzentrieren. Dabei ist es wichtig, sich selbst gut wahrzunehmen und zu erkennen, welche Aufgaben oder Gespräche aktuell höchste Priorität haben.
In der Sozialen Arbeit spielt die Fähigkeit zur Selbstregulation eine bedeutende Rolle. Hierbei geht es darum, sich bewusst darüber zu sein, wie viel eine Person gerade bewältigen kann, und sowohl sich selbst als auch den Klient*innen gegenüber aufrichtig zu sein. In Situationen, in denen die Aufmerksamkeit oder die verfügbare Energie begrenzt ist, ist es entscheidend, dies transparent zu kommunizieren. Eine mögliche Vorgehensweise könnte darin bestehen, den Klient*innen zu erklären, dass man im Moment nicht in der Lage ist, aktiv zuzuhören, jedoch bereit ist, das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt oder an einem anderen Ort fortzusetzen.
Diese Selbstregulationsfähigkeiten sind in unserer Arbeit von großer Bedeutung, da sie uns ermöglichen, effektiv auf die Bedürfnisse des Klientel einzugehen, ohne die eigenen Grenzen zu überschreiten. Eine offene Kommunikation darüber, wann man am besten zur Verfügung stehen kann, fördert ein Verständnis für die persönlichen Ressourcen und schafft eine vertrauensvolle Basis für die Zusammenarbeit. Dies trägt dazu bei, die Interaktionen im sozialen Umfeld konstruktiv und respektvoll zu gestalten.
Die Selbstwahrnehmung und die Selbstregulation sind ebenfalls wichtige Faktoren in diesem Berufsfeld. Wir sollten uns über unsere eigenen Emotionen, Grenzen und Ressourcen stets bewusst sein. Die Fähigkeit, sich selbst zu regulieren, ermöglicht es uns, auch in anspruchsvollen Situationen professionell handeln zu können, ohne dabei die eigene Balance zu verlieren. Wir erleben häufig die Anforderung, dass mehrere Menschen gleichzeitig Unterstützung suchen oder brauchen, sei es im Rahmen von Elternarbeit oder niederschwelligen Beratungen. In solchen Situationen kommt der zentralen Fähigkeit des aktiven Zuhörens eine entscheidende Bedeutung zu. Durch das klare Signalisieren von Verlässlichkeit, indem wir den Menschen verdeutlichen: „Ich nehme wahr, was du sagst, dein Anliegen ist mir wichtig“, entsteht eine Grundlage des Vertrauens und der Zusammenarbeit.
In der Sozialen Arbeit spielt selektive Authentizität eine entscheidende Rolle. Präsent zu sein bedeutet, im JETZT zu sein und dem Gegenüber zu signalisieren: „Ich bin für dich da.“ Dabei ist es von großer Bedeutung, klare Grenzen zu setzen und sich selbst zu hinterfragen: „Was benötige ich als PSA, um diesen Anforderungen gerecht zu werden?“ Die transparente Kommunikation über die Rahmenbedingungen des Gesprächs, wie zum Beispiel die verfügbare Zeit, schafft eine wichtige Grundlage für Klarheit.
Ein grundlegendes Verständnis von Rechten und Richtlinien ist in der Sozialen Arbeit unverzichtbar. Es liegt im professionellen Auftrag, die Klient*innen umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Eine herausfordernde Aufgabe besteht darin, klare Grenzen zu setzen und aufzuzeigen, wobei gleichzeitig Verständnis für andere Perspektiven aufgebracht ist (zum Beispiel andere Kulturen und Bräuche) und die eigenen Werte vertreten werden können.
5.4 Organisations- und Kontextwissen – Wie wirkt sich der gesellschaftliche und organisationale Auftrag und die rechtlichen Rahmenbedingungen auf das ambivalente Handeln der PSA aus?
In der Bundesverfassung Art. 124 BV werden Bund und Kantone verpflichtet dafür zu sorgen, dass „Personen, die in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, Hilfe erhalten und angemessen entschädigt werden, wenn sie durch die Straftat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“ sind. Dieser in der Bundesverfassung formulierte Auftrag wird im Opferhilfegesetz vom 1. Januar 1993 (OHG) konkretisiert. Es definiert die Hilfe an Opfern von Straftaten. Die Rechte des OHG können unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde, in Anspruch genommen werden. Neben kostenloser Beratung und besonderen Rechte im Strafverfahren, hat das Opfer einer Gewalttat unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf finanzielle Hilfe (Opferhilfe X: 1f)
Das OHG ist für die Arbeit im Kontext Frauenhaus in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung. Eine weitere rechtliche Grundlage, die in der Arbeit mit von Gewalt betroffenen und bedrohten Frauen relevant ist, ist die Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Übereinkommen des Europarats, dass in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist. Ziel der Istanbul-Konvention ist, Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von Gewalt zu schützen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Für die Umsetzung werden 2022 im nationalen Aktionsplan der Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden konkrete Maßnahme festgelegt (EBG 2023: o.S.). Dabei beruht der Handlungsansatz der Istanbul-Konvention auf folgenden vier Handlungsfeldern: „Der Gewaltprävention (prevention), dem Gewaltschutz (protection), der Strafverfolgung (prosecution) und einem umfassenden und koordinierten Vorgehen (integrated policies).“ (EBG 2021: 5)
Für den direkten Schutz vor Gewalt werden in der Schweiz häufig Kontakt-, und Annäherungsverbote ausgesprochen. Dabei gibt es drei Möglichkeiten, ein Kontakt-, oder Rayonverbot zu erhalten. Als gesetzliche Grundlage dienen dafür Art. 28b und 28c des Zivilgesetzbuchs, Art. 273 der Strafprozessordnung und das Rayonverbot nach Art. 67b, das im Strafgesetzbuch zu finden ist. Ein Kontaktverbot soll Betroffenen schützen und ihnen die Möglichkeit geben, in Ruhe mögliche nächste Schritte zu bedenken und zu prüfen (BIF o.J.: o.S.). Gesetzliche Vorgaben, die für die Installierung eines Kontakt-, und Annäherungsverbots zu beachten sind, unterscheiden sich kantonal. Für unser Fallbeispiel ist die begrenzte Zeit, die Verlängerung des Kontakt-, und Annäherungsverbots, relevant. (Kantonspolizei X o.J.: o.S.) Über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus, die in der Arbeit im Kontakt Frauenhaus in verschiedenen Aspekten sowohl Handlungsleitend als auch Handlungseinschränkend sind, transportiert Gesetzeswissen immer auch einen übergeordneten gesellschaftlichen Auftrag.
Dieser Auftrag konkretisiert sich unteranderem in der DAO – der Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Lichtenstein, der alle Frauenhäuser der Schweiz und Lichtensteins vereint und diverse Schutzunterkünfte für Frauen und Kinder bietet. Seit die DAO 1987 gegründet wurde, finanziert sie sich hauptsächlich über Spenden und Mitgliedsbeiträgen der Frauenhäuser. Auf Projektbasis und über eine Laufzeit von drei Jahren wird sie seit 2021 erstmals für ihre Koordinationsstelle vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann finanziell unterstützt. Für ihre Arbeit orientiert sich die 23 Frauenhäuser und Schutzunterkünfte der DAO am Leistungskatalog Frauenhäuser der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (DAO o.J.: o.S.). Der Leistungskatalog führt verschiedene Leistungen, die sich in elf Leistungsgruppen katalogisieren lassen. Sowohl die «Betreuung, Alltagsbegleitung und Kompetenzentwicklung während des Aufenthalts» (Nr. 6) als auch die «Fachberatung und Unterstützung während des Aufenthalts« (Nr. 4) werden genannt (Grunder/Ruflin/Schnyder-Walser 2015: 5-9). Auch das Frauenhaus auf das sich in der Schlüsselsituation bezogen wird, arbeitet nach dem oben genannten Auftragskatalog. In der Schlüsselsituation ergeben sich daraus zwei schwer miteinander vereinbarende Aufträge für die PSA. Erstens den Präsenzdienst, zweitens ihre Aufgaben als Bezugsperson. Hinzu kommt der allgemeinere Auftrag hinzu, den das Team sich zur gegenseitigen Qualitätssicherung gibt.
Der Präsenzdienst im Frauenhaus X wird in der Wohneinheit des Frauenhauses durch eine*einen Mitarbeiter*in geleistet. Über 24h ist sie die erste Ansprechperson für die Frauen, außerhalb der Bürozeiten ist sie ebenfalls für telefonische Anfragen und die Koordination und Abholung von Neueintritten zuständig. Die präsenzdienstleistende Person unterstützt bei Alltagsaktivitäten bspw. beim Putzen, Kochen, kleineren administrativen Aufgaben und Mütter bei der punktuellen Betreuung ihrer Kinder. Sie händigt Essensgeld, Tramtickets und Materialien aus und erledigt hauswirtschaftliche Pendenzen (bspw. Wäsche waschen). Im Falle von Krisen oder Gruppenkonflikten, interveniert die präsenzdienstleistende Person und unterstützt die Stabilisierung der Frauen. Themen, die den weiteren Beratungsprozess betreffen, triagiert sie an die zuständige Beratungsperson. Die präsenzdienstleistende Person nimmt neu eingetretene in Empfang, unterstützt sie beim Ankommen im Haus und bei der Orientierung im Angebot des Frauenhauses (Frauenhaus X 2023: 14f).
Das Frauenhaus X arbeitet mit dem Bezugspersonensystem. Die FINTA* Personen haben mindestens einmal die Woche ein längeres Beratungsgespräch mit der zuständigen Beratungsperson. Zusätzlich erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen und im Rahmen von Kurzgesprächen Hilfe bei administrativen Aufgaben und bei der Alltagsbewältigung (vgl. Frauenhaus X 2023: 9f). Das Frauenhaus X arbeitet mit dem 4-Phasenmodell (vgl. Frauenhaus X 2023: 9). Es dient dem Beratungsteam zur Strukturierung und Reflexion des Beratungsprozesses. Die Phasen gehen fließend ineinander über. Es besteht aus Phase 1. «Eintritt», 2. «Orientierung», 3. «Konkretisierung» zu 4. «Austritt» (vgl. Frauenhaus X 2022: 1). Die hier behandelte Schlüsselsituation spielt sich in der Eintrittsphase ab. In der Eintrittsphase findet eine intensive Unterstützung statt, die sich auf den momentanen Zustand der FINTA* Personen konzentriert. Im Vordergrund stehen: zur Ruhe kommen, sich erholen, Vertrauen fassen, sich auf die Situation im Frauenhaus einlassen und eine Beziehung zur Berater*in aufbauen. Ziel ist es die FINTA* Personen dabei zu unterstützen sich zu stabilisieren, im Haus anzukommen und die akute Krise zu überwinden. Aufgaben der zuständigen Beratungsperson sind u.a. eine Vertrauensbasis aufzubauen, im Rahmen von Kurzgesprächen intensiv Unterstützung anbieten, eine Einordnung traumatisierender Erlebnisse auch im Kontext häuslicher Gewalt zu ermöglichen und mittels therapeutischer Methoden den Fokus auf die Gegenwart zur Stabilisierung zu lenken (vgl. Frauenhaus X 2022: 1).
Die Arbeit mit von gewaltbetroffenen FINTA* Personen stellt die Mitarbeiter*innen vor vielen Herausforderungen und Belastungen. Das Frauenhaus X sorgt in seiner Arbeit für einen wertschätzenden, sorgfältigen und respektvollen Umgang mit Ressourcen, mit den Klient*innen und untereinander im Team (vgl. Frauenhaus X 2023: 22). Um das eigene professionelle Handeln zu reflektieren, einen sorgsamen Umgang mit sich und den Frauen zu fördern und die Qualität der Arbeit zu sichern, findet regelmäßiger informellem Austausch statt.
Die PSA in der behandelten Schlüsselsituation befindet sich in der Hautphase ihres Praktikums. Sie wird neben dem Team eng durch ihre Praxis-Anleiterin (PA) begleitet. In ihrem Auftrag liegt es den Präsenzdienst selbständig zu leisten und im Tandem mit ihrer PA einen Beratungsprozess einer Klient*in zu begleiten (Ausbildungskonzept Frauenhaus X: 7ff). Vereinbartes Lernziel für das Praktikum ist, die Fallarbeit möglichst autonom im Kontakt mit den Klient*innen zu übernehmen, jedoch im engen Austausch mit der PA die Beratungsschritte zu planen und zu reflektieren (Kompetenzentwicklungsplanung X: 3). Die Verantwortungsübernahme wird unter der Berücksichtigung der Gesamtinstitution, dem Wohle der FINTA* Personen und des Lernprozesses der Praktikantin gemeinsam laufend überprüft (Ausbildungskonzept des Frauenhaus X: 7ff, Kompetenzentwicklungsplanung X: 3).
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Verlängerung eines Kontakt-, und Annäherungsverbots muss die PSA bis Ende des Tages einen Termin für Frau A. zur Beratung bei der Opferhilfe vereinbaren. Der gesellschaftliche Auftrag Menschen vor Gewalt zu schützen, beeinflusst die Haltung der PSA. Es erklärt ihren Drang in der Situation zu intervenieren und den Präsenzdienst Zugunsten einer beratenden Intervention zu vernachlässigen. Der Präsenzdienst umfasst die Beratung und Intervention in Krisensituationen aber keine explizit beratenden Tätigkeiten. Zugleich befindet sich Frau A. in der Stabilisierungsphase und benötigt intensive Unterstützung. Eine Möglichkeit mit der Gleichzeitigkeit der Aufgaben umzugehen wäre Unterstützung anzufordern und Aufgaben gezielt zu delegieren. Gerade unter Anbetracht der Tatsache, dass sich die PSA im Praktikum befindet und eng von Mitarbeiter*innen begleitet wird, liegt die Möglichkeit, aktiv Unterstützung anzufordern, nahe.
5.6 Organisationale, infrastrukturelle, zeitliche, materielle Voraussetzungen – Welche materiellen und immateriellen Ressourcen stehen der PSA in ihrem professionellen Handeln in der Situation zur Verfügung?
- Die PSA handelt wertschätzend und empathisch
- Die PSA ist in der Lage Prioritäten zu setzen
- Die PSA ist fähig sich selbst zu regulieren und selektiv authentisch zu kommunizieren
- Die PSA nimmt eine Beobachtende Haltung ein
- Der PSA gelingt es positive Erfahrungen zu schaffen und durch ihre Handlungen das Wohlbefinden der Klient*in aktiv zu fördern
- Die PSA agiert traumasensibel und ermöglicht Partizipation
Die PSA trägt ein Telefon bei sich mithilfe dessen sie alle Mitarbeiter*innen per Kurzwahl erreichen kann. Per Computer hat sie die Möglichkeit, sich über die Erreichbarkeit ihrer Mitarbeiter*innen zu informieren. Zu Bürozeiten steht das Beratungsteam der Präsenzdienst leistenden Person bei Unklarheiten, Krisen oder Notfällen beratend und unterstützend zur Seite. Außerhalb der Bürozeiten, steht auch der Pikettdienst der Präsenzdienst leistenden Person bei dringenden Angelegenheiten telefonisch zur Verfügung (vgl. Frauenhaus X 2023: 15). Durch ihren Status als Praktikant*in hat die PSA außerdem die Möglichkeit ihre begleitende PA anzurufen. Die Zeiten, in denen die PA erreichbar ist, sind der PSA bekannt. Außerdem hat die PA der PSA angeboten, sie in Bezug auf den Fall Frau A. zu entlasten und Aufgaben wie z.B. den Anruf bei der Opferhilfe zu übernehmen. Die PSA und die begleitende PA einigen sich darauf, dass sich die PSA bei Bedarf bei der PA meldet. Die PSA arbeitet im Nachmittagsdienst. Der Nachmittagsdienst beginnt um 13:30 Uhr und endet um 18:30 Uhr. Die Pause, die theoretisch von 12:30-13:30 Uhr angesetzt ist, fällt aufgrund der Umstände kürzer aus. Ab 17:00 Uhr ist die PSA allein, mit der Pikett Person als Backup, da alle anderen Berater*innen zu dieser Zeit das Haus verlassen. Aufgrund ihrer vielen Aufgaben in der Fallarbeit wurde die PSA zu Beginn des Präsenzdienstes von 13:30-14:00 bereits vertreten.
Neben dem Telefon trägt die PSA ihre persönliche Agenda und das Übergabeprotokoll für die Präsenzdienstübergabe bei sich. In der persönlichen Agenda sind alle To-Do`s dokumentiert, wie z.B. die Opferhilfe anzurufen, da diese nur bis 16:30 Uhr erreichbar ist, das Kurzgespräch vom Morgen zu dokumentieren, das Kurzgespräch vom Mittag zu dokumentieren und die Polizei anzurufen, was bis spätestens am nächsten Tag erledigt werden muss. Auch das Übergabeprotokoll enthält eine Übersicht über alle zu erledigende To-Do`s, wie z.B. kleinere Aufträge und hauswirtschaftliche Aufgaben. Grundsätzlich ist die PSA dafür verantwortlich sich an alle ihre Aufgaben zu erinnern und bei Bedarf die Klient*innen beim Kochen zu unterstützen. Neben den To-Do`s enthält das Übergabeprotokoll Informationen und Aufgaben bzgl. der Klient*innen.
Zu der Zeit, in der die Situation stattfindet, befinden sich alle Frauen, bis auf Frau A., die sich im Arbeitszimmer befindet, auf ihren privaten Zimmern. Das Arbeitszimmer ist mit einem Computer, einem Tisch, einem Stuhl und einem Schaukelstuhl ähnlichen Stuhl ausgestattet. Das Zimmer lässt sich mithilfe einer Tür schließen, die im Moment der niederschwelligen Beratung jedoch offensteht. Weitere zur Verfügung stehende Räumlichkeiten sind das Präsenzbüro, der Aufenthaltsraum mit Küche, die Gänge und die Lounge. Das Präsenzbüro ist zu den Zeiten, in denen es besetzt ist, offen, ansonsten wird es abgeschlossen. Es enthält ein Sofa, auf dem regelmäßig Beratungsgespräche stattfinden. Es ist möglich die Türe zu schließen. Allerdings können diese Beratungssequenzen von anklopfenden Klient*innen oder eintretenden Mitarbeiter*innen unterbrochen werden.
Der PSA stehen in ihrem professionellen Handeln verschiedene materielle und immaterielle Ressourcen zur Verfügung, die ihr Handeln sowohl einschränken als auch ermöglichen. Eine in der Situation ungenutzte materielle Ressource stellt das Telefon dar. Damit wäre es möglich gewesen, Unterstützung anzufordern, Rücksprache zu halten und die Entscheidung, die die PSA eigenverantwortlich getroffen hat, gemeinsam zu fällen. Auch das Angebot der PA, die PSA in Bezug auf Frau A. zu entlasten und Aufgaben zu übernehmen, bleibt ungenutzt. Der Handlungsdruck der PSA in der Situation hätte durch frühzeitige Absprachen und eine klare Delegation der Aufgaben verringert werden können. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten hat die PSA bestmöglich genutzt. Sie hat sichergestellt, dass sich keine Klient*innen im Aufenthaltsraum befinden und sich aufgrund ihrer Doppelfunktion im Moment der niederschwelligen Beratung dazu entschieden, die Tür zum Arbeitszimmer geöffnet zu lassen. Dadurch bleibt sie für die Klient*innen erreichbar und ist weiterhin in der Lage wahrzunehmen, wenn sie gebraucht wird.
Die PSA richtet ihr moralisch berufliches Handeln nach dem Berufskodex (Beck et al.: 2010) der Sozialen Arbeit Schweiz aus. Der Berufskodex kann der PSA behilflich sein, ethische Grundsätze für die Arbeit mit Klient*innen festzulegen, insbesondere für solche, die in besonderer Weise verletzlich oder benachteiligt sind. Dies betrifft individuelle Personen, Familien, Gruppen und Gemeinschaften.
Der Berufskodex beruht auf Prinzipien, die auf den fundamentalen Grundsätzen der Sozialen Arbeit aufbauen und beruft sich u.a. auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit gründen ihre Handlungen auf der Achtung der inhärenten Würde jedes Menschen sowie den sich daraus ergebenden Rechten. Unabhängig von Geschlecht, Rasse, sozialem Status und individuellen Merkmalen erkennen die Fachkräfte der Sozialen Arbeit jedem Menschen den gleichen, untrennbar mit seiner Würde verbundenen Wert zu. Sie achten auf die Grundwerte der Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit, die jedes Individuum in unantastbarem Maße besitzt (vgl. Beck et al.: 5-9). «Soziale Arbeit hat Menschen zu begleiten, zu betreuen oder zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, zu sichern oder zu stabilisieren.» (Beck et al.: 7)
Das in dieser Schlüsselsituation beschriebene Frauenhaus versteht sich als feministische Organisation und pflegt eine parteiliche Haltung gegenüber gewaltbetroffenen FINTA* Personen. Häusliche Gewalt und andere Formen der Gewalt gegenüber FINTA* Personen werden als wesentliches, gesellschaftliches Problem gesehen, das auf patriarchalen Wertvorstellungen und Strukturen begründet ist. FINTA* Personen und Kinder haben das Recht auf Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit, die als fundamentale Menschenrechte gelten. Gewalt gegen FINTA* Personen wird nicht als individuelles Schicksal betrachtet, sondern als Ausdruck eines strukturellen Machtungleichgewichts zwischen den Geschlechtern gesehen, bei dem Gewalt als Mittel zur Demonstration von Macht, Entwürdigung und Unterwerfung verwendet wird. Die Würde jeder FINTA* Person wird in ihrer Ganzheit anerkannt und ihre Erfahrungen ernst genommen. Die FINTA* Personen werden in ihren eigenen Zielen und bei der Entwicklung neuer Perspektiven unterstützt. Das Frauenhaus lässt sich in seiner Arbeit von zukunftsorientierten, lösungsorientierten, ressourcenorientierten und zielgerichteten Ansätzen leiten (vgl. Frauenhaus X 2023: 12). Die Berater*innen arbeiten nach dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Klient*innen entscheiden selbst, welche Unterstützungsangebote sie annehmen wollen und welche Interventionen erfolgen sollen. Die Selbstbestimmung der Klient*innen wird respektiert und gefördert, sie entscheiden selbst welche Schritte sie sich zumuten können und wollen. Es wird den Klient*innen geglaubt und nach dem Prinzip der Parteilichkeit gearbeitet. Die Frauenberater*innen stehen den Klient*innen anwaltschaftlich zur Seite und unterstützen sie bei ihrer Position nach außen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Alle Handlungsmöglichkeiten werden danach beurteilt, ob sie im Interesse der FINTA* Personen, ihrer Unterstützung und ihrem Schutz dienen. Das Frauenhaus X arbeitet traumasensibel und nutzt traumatherapeutische Methoden zur Krisenintervention. Der Fokus liegt auf kurzfristige Interventionen zur Stabilisierung im hier und jetzt, bei Wunsch nach Vergangenheitsbewältigung wird an Therapeut*innen triagiert.
Das humanistische Menschenbild betrachtet jede*n Einzelne*n als eigenständige und intrinsisch wertvolle Persönlichkeit, die Vielfalt des Menschen wird respektiert. Es geht davon aus, dass jeder Mensch grundsätzlich nach Wachstum und Entwicklung strebt und individuelle Fähigkeiten zur Veränderung und Problemlösung besitzt. Die personenzentrierte Haltung besteht aus drei Kernkomponenten:
- Empathie: Dies bezeichnet den Versuch, die Gefühle und Erfahrungen des anderen zu verstehen, indem man sich in seine Welt einfühlt und sie nachvollzieht.
- Wertschätzung: Hierbei geht es darum, das Gegenüber als ganze Person anzunehmen, mit all seinen Herausforderungen und Potenzialen, genauso, wie es in diesem Moment ist.
- Kongruenz: Dies bedeutet, dem anderen authentisch zu begegnen und sich der eigenen Gefühle, Impulse und Eindrücke bewusst zu sein (vgl. Pörtner 2017: 28f).
Es ist notwendig, einen festen Rahmen zu schaffen, um Sicherheit und Übersichtlichkeit in der Situation zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es wichtig, ausreichend Spielraum zu ermöglichen, damit der Rahmen nicht als Beschränkung empfunden wird. Stattdessen sollte er einen geschützten Raum bieten, in dem individuelle Impulse ausprobiert und eigenständige Entscheidungen getroffen werden können. Das Ausbalancieren zwischen einem klaren Rahmen und ausreichend Freiraum stellt einen wesentlichen Aspekt in der Arbeit dar (vgl. Pörtner 2017: 31).
Im Kontext der niederschwelligen Beratung hat die PSA die Aufgabe, Frau A. zu schützen und ihren Stabilisierungsprozess zu begleiten. Indem sie Frau A. aktiv zuhört und auf Augenhöhe mit ihr interagiert, versucht die PSA Frau A. in ihrem Prozess zu stabilisieren. In Bezug auf die Situation im Frauenhaus richtet die PSA ihr Handeln an den oben genannten Prinzipien aus und kennt und berücksichtigt außerdem die Grundsätze im Betriebskonzept des Frauenhauses. Die PSA nimmt immer wieder während ihres Präsenzdienstes Blickkontakt mit Frau A. auf und beobachtet die Situation von Frau A. und schätzt ab, ob diese eine Kontaktaufnahme wünscht oder nicht. Nachdem sie das Gefühl hat, dass Frau A. sie mit Blicken zu einem Gespräch einlädt und sie einen Moment Zeit hat, geht sie darauf ein und versucht durch offene Fragen und aktives Zuhören Frau A. in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken. Weiter lässt sie sich die PSA vom humanistischen Menschenbild leiten. Die PSA versucht die Intention der Klientin zu verstehen, indem sie ihren Antrieb zur Recherche nachvollziehen kann, dennoch mit Wertschätzung erklärt, dass ihr eventuell diese Recherche nicht guttut. Diese Situation ist von außen betrachtet sehr kongruent. Der Rahmen, den die PSA gelegt hat, konnte die Entscheidung von Frau A. schlussendlich begünstigen, sich Gutes zu tun.
- Die PSA begegnet Klient*innen wertschätzend und empathisch.
- Die PSA handelt bedarfsorientiert und nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, dabei fördert und respektiert sie die Selbstbestimmung der Klient*innen.
- Die PSA ist präsent und in der Lage ihre Aufträge zu priorisieren.
- Die PSA ist sich eigener und fremder Erwartungen bewusst und in der Lage sich selbst zu regulieren.
- Durch die Ermöglichung positiver Erfahrungen stärkt die PSA die Selbstwirksamkeit der Klient*innen und unterstützt den Stabilisierungsprozess.
- Die PSA begegnet Klient*innen wertschätzend und empathisch.
Die PSA begegnet Frau A. offen und wertschätzend. Die PSA ist sich ihrer eigenen inneren Vielstimmigkeit bewusst. Einerseits findet sie das Verhalten von Frau A. änderungsbedürftig, andererseits hat sie Mitgefühl und Verständnis für Frau A.s Lage. Der PSA gelingt jedoch in der Empathie zu bleiben. Sie lässt sich auf Frau A. ein, hört aktiv zu, zeigt sich verständnisvoll und nimmt sie ernst.
- Die PSA handelt bedarfsorientiert und nach dem Prinzip der Freiwilligkeit, dabei fördert und respektiert sie die Selbstbestimmung der Klient*innen.
Das Frauenhaus ist ein Unterstützungsangebot, welches zwar aus Not, aber aus eigener Entscheidung von den FINTA* Personen in Anspruch genommen wird. Die FINTA* Personen gehen freiwillig die Arbeitsbeziehung ein, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie auch der engen Begleitung erstmal offen gegenüberstehen bzw. sich diese wünschen. Dennoch handelt es sich in der Situation um eine Intervention, dessen Bedarf nicht eindeutig von Frau A. ausging. Der Beratungsverlauf ist jedoch freiwillig. Die PSA ist offen für das Ergebnis der Beratungen und lässt sich auf die Bedürfnisse und Entscheidungen von Frau A. ein. Frau A. ist aufgrund ihrer Geschichte sehr sensibel für die Wünsche und Erwartungen anderer. Der in der Situation gebrachte Vorschlag wurde vermutlich stark durch die PSA beeinflusst. Allerdings wurde Frau A. durch die Art der Fragen von der PSA vermittelt, dass ihre Entscheidungen respektiert und ihrer Selbstbestimmung Wert beigemessen wird.
- Die PSA ist präsent, ihrer Aufträge bewusst und in der Lage diese zu priorisieren.
Durch das Auflassen der Türe und der Verfügbarkeit übers Telefon, bleibt die PSA zeitgleich präsent bei all ihren Aufträgen. Es kostet sie viel Anstrengung bei Frau A. präsent zu bleiben, auch wenn sie es sich wenig anmerken lässt und es ihr gelingt in der verbalen Kommunikation gut gelingt. Die PSA ist sich all ihrer Aufträge bewusst, sie hat jedoch Mühe sie zu priorisieren oder zu delegieren, was starken Stress in ihr auslöst.
- Die PSA ist sich eigener und fremder Erwartungen bewusst und in der Lage sich selbst zu regulieren.
Die PSA hat die Erwartung an sich selbst, alle Aufträge gerecht zu erfüllen. Zudem möchte sie dem Team nicht zu Last fallen, welches im Moment stark belastet ist. Die PSA darf sich jedoch als Praktikantin mehr Unterstützung holen, diese wurde ihr an dem Tag auch mehrfach angeboten. Sie vermischt eigene und fremde Erwartungen, die diffus und unbewusst bleiben. Zudem kollidieren die Erwartungen mit dem, was in der Realität umsetzbar ist. Beides macht es der PSA schwer, das eigene Handeln zu legitimieren und sie bleibt im Handeln unsicher und ambivalent. Dennoch gelingt es ihr im Gespräch mit Frau A. ihren Stress zu regulieren und im Gespräch präsent zu bleiben.
- Durch die Ermöglichung positiver Erfahrungen stärkt die PSA die Selbstwirksamkeit der Klient*innen und unterstützt den Stabilisierungsprozess.
Der PSA ist es gelungen durch offene Fragen Frau A. einen Gedankenraum zu öffnen, indem sie selbst nach Ideen sucht, die ihr eigenes Wohlbefinden stärken. Frau A. selbst Vorschläge bringen zu lassen, fördert langfristig das Selbstwirksamkeitsgefühl von Frau A., auch wenn es in der Situation vermutlich zunächst eine geringe Wirkung hatte. Auch wenn Frau A. zuvorderst versuchte den Wunsch der PSA zu erfüllen, ist die Botschaft, dass sie für sich sorgen dürfe, ist damit angekommen. Frau A. hat sich seit sie ankam nicht geduscht oder gekämmt. Einen Moment für ihren Körper zu sorgen, fördert ihre Selbstwahrnehmung und ist eine kleine positive Erfahrung, die ihren Stabilisierungsprozess unterstützt.
Die PSA hätte sich ihrer und fremder Erwartungen bewusster werden können. Sie hätte erkennen können, dass sie es nicht schafft die Aufträge zeitgerecht zur erfüllen. Anstatt sich für die Ausführung aller Aufträgen verantwortlich zu fühlen, hätte sie sich früher Unterstützung holen können und bspw. den Anruf bei der Opferhilfe an eine Kollegin delegieren können. Durch die Kommunikation ihrer Überforderung hätte sie ebenfalls Verantwortung getragen. Die PSA hätte sich der Ambivalenz der Situation bewusst werden können. Im Wissen, dass Ambivalenzen ein Bestandteil der Sozialen Arbeit sind, die PSA weder alle Entwicklungen vorhersehen kann noch allein für sie verantwortlich ist, hätte sie sich bewusst für ihre Intervention entscheiden, den Auftrag priorisieren und dadurch legitimieren können. Sie hätte klar den Raum für die Intervention schaffen können, indem sie die Türe hinter sich geschlossen und Frau A. den Rahmen transparent gemacht hätte können (bspw. «ich möchte mir einen Moment Zeit für sie nehmen, es kann aber sein, dass das Telefon klingelt oder ich anders gebraucht werde»). Um die Freiwilligkeit von Frau A. in der Intervention zu gewähren und ihr Handeln zu wertschätzen, hätte sie zu Beginn Frau A. nach einem Gespräch fragen können «kann ich mich einen Moment zu Ihnen setzen, hätten sie kurz Zeit, um ein bisschen zu reden?».
- BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- EBG Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
- OHG Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten
- FINTA* Frauen, Intergeschlechtliche, Trans und A-Gender Personen
- Beck, Susanne/Diethelm, Anita/ Grand, Olivier/ Kerssies, Marijke/ Schmocker, Beat (2010). Berufscodex Soziale Arbeit Schweiz. Bern: AvenirSocial.
- Besser, Lutz-Ulrich (2002): Vom Vergessen und Wiederholen medizinischer Traumata zum heilsamen Erinnern. Posttraumatische Belastungs- und Somatisierungsstörungen bei Frühgeborenen und Kleinkindern. In: Özkan, Ibrahim/ Sachsse, Ulrich/ Streeck-Fischer, Annette (2002). Traumatherapie – Was ist erfolgreich. Göttingen: Vanderhoeck & Ruprecht.
- Bieker, Rudolf (Hg.) (2022): Was ist Soziale Arbeit? Eine Einführung in Gegenstand und Funktionen. In: Bieker, Rudolf (Hg.)/ Kuhlmann, Carola/ Löwenstein, Heiko/ Niemeyer, Heike (2022). Soziale Arbeit. Das Lehr- und Studienbuch für den Einstieg. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer GmbH.
- BIF Beratungsstelle für Frauen gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft (o.J.): URL: https://www.bif-frauenberatung.ch/schutz/kontaktverbote/
- Bohleber, Werner (2019). Die Traumatheorie in der Psychoanalyse. In: Freyberger, Harald J./ Gahleitner, Silke B./ Glaesmer, Heide/ Seidler, Günter H. (2019). Aufl. 3. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Brzank, Petra (2012). Wege aus der Partnergewalt. Frauen auf der Suche nach Hilfe. Wiesbaden: Springer VS.
- [BV] Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand 1. Januar 2024). URL: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de [Zugriffsdatum: 29. Januar 2024].
- [DAO] Dachorganisation Frauenhäuser (o.J.). URL: https://www.frauenhaeuser.ch/de/ueber-uns
- Dutton, Mary Ann (2002). Gewalt gegen Frauen. Diagnostik und Intervention. Bern: Verlag Hans und Huber.
- [EBG] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (2023). Istanbul-Konvention. URL: https://www.ebg.admin.ch/de/istanbul-konvention [Zugriffsdatum 29. Januar 2024].
- [EBG] Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (2021). Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
- Endrejat, Paul C./ Meinecke, Annika L. (2021). Kommunikation in Veränderungsprozessen. Psychologische Grundlage für die Arbeit mit Individuen und Gruppen. Wiesbaden: Springer Verlag.
- Frauenhaus X (2023). Betriebskonzept Frauenhaus X. o.O. o.V.
- Frauenhaus X (2022). Phasenmodell Frauenhaus X. o.O. o.V.
- Gahleitner, Silke B./ Frank, Christina/ Kindler, Marie-Luise/ Krebs, Luise/ Wachsmuth, Iris/ Somer, Eli (2015). Transgenerationelle Weitergabe von Trauma an die Generationen nach dem Holocaust und dem Nationalsozialismus. In: Frank, Christina/ Gahleitner, Silke B./ Leitner, Anton (Hg.) (2015). Ein Trauma ist mehr als ein Trauma. Biopsychosoziale Traumakonzepte in Psychotherapie, Beratung, Supervision und Traumapädagogik. Weinheim: Beltz Juventa. S. 20-38.
- Gebrande, Julia (2021). Soziale Arbeit nach traumatischen Erfahrungen. Grundkenntnisse für den Umgang mit traumatisierten Menschen. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
- Gotthardt-Lorenz Angela/ Steinhardt, Kornelia (2015). Supervision für Traumafachkräfte im Schnittpunkt persönlicher, professioneller und organisationeller Herausforderungen. In: Frank, Christina/ Gahleitner, Silke B./ Leitner, Anton (Hg.) (2015). Ein Trauma ist mehr als ein Trauma. Biopsychosoziale Traumakonzepte in Psychotherapie, Beratung, Supervision und Traumapädagogik. Weinheim: Beltz Juventa. S. 208-222.
- Gomolla, Annette (2009). Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und ihre Mütter unter Gesichtspunkten einer entwicklungsorientierten Psychotraumatologie. Dissertation. Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Konstanz. Fachbereich Klinische Psychologie.
- Grunder, Mirjam/Ruflin, Regula/Schnyder-Walser, Katja (2022): Leistungskatalog Frauenhäuser. URL: https://www.frauenhaeuser.ch/de/media/747 [Zugriffsdatum 20. Januar 2024].
- Hark, Sabine/ Meißner, Hanna (2018). Geschlechterverhältnisse und die (Un-)Möglichkeit geschlechtlicher Vielfalt. URL: https://www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/geschlechtliche-vielfalt-trans/245179/geschlechterverhaeltnisse-und-die-un-moeglichkeit-geschlechtlicher-vielfalt/#footnote-target-1 [Zugriffsdatum: 11. Dezember 2023].
- Herbert, Martin (1999). Posttraumatische Belastung. Die Erinnerung an die Katastrophe – und wie Kinder lernen damit zu leben. Bern: Verlag Hans Huber.
- Herman, Judith (2014).Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden.4. Aufl. Paderborn: Junfermann Verlag.
- Istanbul-Konvention vom 11. Mai 2011 (Stand 28. Oktober 2022). URL: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/168/de [Zugriffsdatum: 29. Januar 2024].
- Kalender, Ute (Hg.)/Kasten, Anna/ von Bose, Käthe (2022). Feminismen in der Sozialen Arbeit. Debatten, Dis/Kontinuitäten, Interventionen. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.
- Kantonspolizei X (o.J): Broschüre zu Häuslicher Gewalt. O.O. o.V.
- Kleve, Heiko (2007). Ambivalenz, System und Erfolg. Provokationen postmoderner Sozialarbeit. Heidelberg: Carl-Auer Verlag.
- Kohlmann, Carl-Walter (2002). Stress- und Copingtheorien. In: Jerusalem, Matthias/ Schwarzer, Ralf/ Weber, Hannelore (Hg.) (2002). Gesundheitspsychologie von A bis Z. Ein Handwörterbuch. Göttingen/Bern/Toronto/Seattle: Hogrefe Verlag. S. 558-561.
- Küng, Maria (2020). Männlichkeit und Gewalt. Theorien und Erklärungsmodelle der kritischen Männlichkeitsforschung. Unveröffentlichte Masterarbeit. Fakultät für Bildungswissenschaften der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Studium der Erziehungswissenschaften.
- Lazarus, Richard (2005). Stress, Bewältigung und Emotionen. Entwicklung eines Modells. In: Rice Hill, Virginia (Hg.) (2005). Stress und Coping. Lehrbuch für Pflegepraxis und – wissenschaft. Bern: Verlag Hans Huber. S. 231-263.
- Lazarus, Richard/ Launier, Raymond (1981). Streßbezogene Transaktionen zwischen Personen und Umwelt. In: Nitsch, Jürgen R. (Hg.) (1981): Stress. Theorien, Untersuchungen, Maßnahmen. Bern/Stuttgart/Wien: Hans Huber. S. 213-259.
- Lindner, Helga/ Weinberger, Sabine (2011). Personenzentrierte Beratung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer
- Miller, William R./ Rollnick, Stephan (2015). Motivierende Gesprächsführung. Motivational Interviewing. 3. Aufl. Freiburg: Lambertus Verlag.
- [OHG] Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 1. Januar 1993/23. März 2007 (Stand 1. Januar 2024). URL: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/232/de [Zugriffsdatum: 29. Januar 2024].
- Opferhilfe X (2022). Information Opferhilfegesetz.
- Peichl, Jochen (2008). Destruktive Paarbeziehungen. Das Trauma intimer Gewalt. Stuttgart: Klett-Cotta.
- Pervin, Lawrence A. (2000). Persönlichkeitstheorien. Freud Adler Jung Rogers Kelly Cattell Eysenck Skinner Bandura u.a. 4. Aufl. München/Basel: Ernst Reinhardt Verlag.
- Pörtner, Marlis (2017). Ernstnehmen – Zutrauen – Verstehen. Personzentrierte Haltung im Umgang mit geistig behinderten und pflegebedürftigen Menschen. 11. Aufl. Stuttgart: Klett Cotta.
- Rogers, Carl (1982). Entwicklung der Persönlichkeit aus der Sicht eines Therapeuten. 4. Aufl. Stuttgart: Klett.
- Rogers, Carl R./ Schmid, Peter F. (1991). Personen-zentriert. Grundlagen von Theorie und Praxis. Mit einem kommentierten Beratungsgespräch von Carl R. Rogers. Mainz: Matthias-Grünewald-Verlag.
- Rohr, Dirk (2017). Der Gesprächsansatz nach C. Rogers. In: Wildt, Johannes (Hg.)/ Wildt, Beatrix (Hg.)/ Van Treeck, Timo (Hg.), Szczyrba, Birgit (Hg.) (2017). Coaching (in) Diversity an Hochschulen. Wiesbaden: Springer. S. 121-135.
- Sander, Klaus/ Torsten, Zierbertz (2010). Personenzentrierte Beratung. Ein Lehrbuch für Ausbildung und Praxis. Neuausgabe. Weinheim und München: Juventa.
- Schröder, Kerstin E. E./ Schwarzer, Ralf (1997). Bewältigungsressourcen. In: Salewski, Christel/ Schwarz, Gudrun (Hg.) Tesch-Römer, Clemens (1997). Psychologie der Bewältigung. Weinheim: Beltz Psychologie Verlags Union. S. 174-195.
- Stövesand, Sabine (2006): Mit Sicherheit Sozialarbeit!. Gemeinwesenarbeit als innovatives Konzept zum Abbau von Gewalt im Geschlechterverhältnis unter den Bedingungen neoliberaler Gouvernementalität. Hamburg: Lit Verlag.
- Ueckeroth, Linda (2014). Partnergewalt gegen Frauen und der Gewaltbewältigung. Herbolzheim: Centaurus Verlag & Media UG.
- Warschenburger, Petra (Hg.) (2009). Beratungspsychologie. Heidelberg: Springer Medizin Verlag.
- [ZGB] Bundesgesetz zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen vom 23. Juni 2006 (Stand 1. Januar 2024)